Buchbinder
Johann Ernst Buchbinder
Testament seiner Frau Barbara
Stadtgerichte Leisnig Band 13, Nr. 38 [1671]
26.08.1671. Frau Barbara, Herrn Hans Ernst Buchbinders, Bürgers und Schneiders allhier zu
Leißnig, Eheweib ist krank und schwach, aber noch bei gutem Verstand. Sie will ihre letzte
Disposition treffen und bittet daher die Stadtgerichte in Ihre Behausung, zwischen Christoph
Rieckers und Christian Fischers Witwen Häusern gelegen.
Es erscheinen der Stadtrichter David Drabitius sowie die Gerichtsschöppen Urban Buxbaum
und Johann Dittmann neben dem Gerichtsactuarius und Stadtschreiber Augustin Cranach.
»Nachdem sie die Gerichte mit dargebotener Handt empfangen (hat sie mit) deutlichen undt
vernehmlichen Worten Vor undt anbracht«: Sie setzt ihren Ehemann, Hans Ernst Buchbinder,
zum Universalerben ein, der aber ihrer Muhme Maria Keiselin, zu Kinnern hinter Halle gelegen, ein Neuschock herauszugeben schuldig sein soll.
Das Testament wird in die richtige Form gebracht, aufgeschrieben und mit dem Gerichts
Siegel bedruckt,
Leisnigk den 26. Augusti Anno 1671 am nachmittage um 2 Uhr.
Gez.: David Drabitius, Stadtrichter, Urban Buxbaum und Johann Dietmann, Gerichtsschöppen.
Augustin Cranach N.P.C. Judicij Act: Juratus mpp.
Da in dem Testament keine Leibeserben erwähnt werden, dürfte das Ehepaar kinderlos geblieben sein.
Publicatio
Den 30. Januarij Ao. 1674 ist gegenwärtiges Testament im Beyseyn Hans Ernst Buchbinders
vorm sitzenden Rath zu Leißnigk publicirt, undt Buchbindern Abschrift davon zu geben
befohlen worden.
Leißnigk vorm sitzenden Rath ut Supra.
Augustin Cranach N.P.C. Judicij Act: Juratus mpp.
Anmerkung:
Der Name Buchbinder fehlt in den Landsteuer-Registern der Jahre 1602, 1612, 1628 und 1644.
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