Buxbaum
Urban Buxbaum
Inventarium der Witwe Catharina
Stadtgerichte Leisnig Band 8, Nr. 1 [1661]
10. Sept.1661. Urban Buxbaums Witwe Catharina kann wegen Gebrechlichkeit und Alters
halber ihren Haushalt nicht mehr selbst führen. Deshalb ist sie schon vor 3 Jahren bewogen
worden denselben ihren Kindern, u.a. Urban Buxbaums Sohn Christian und der Tochter
Christina, zu übergeben.
Das Haus ist auf 250 fl geschätzt, und wer es bekommt, soll die Mutter Zeit ihres Lebens mit
versorgen. Der älteste Sohn Urban hat aber schon ein Haus und überlässt es deshalb seinem
Bruder Christian gegen ein … seinen Vorgaben nach.
Urban Buxbaum hatte bei der Mutter aber bereits viele Jahre Haus gehalten, und sie hatte
ihm das Haus, zwischen M(agister) Johann Bieners und Friedrich Kriegelsteins Häusern gelegen, auch schon vor 5 Jahren abgetreten und dem Bruder Christian 101 Taler an barem
Gelde und Wolle zu fernerer Berechnung überlaßen. Beide Vorgänge, die beim Rat der Stadt
hinterlegt waren, sind aber unterschiedlich geschrieben worden, so dass sich jetzt ein Streit
zwischen den Brüdern ergeben hat.
Der Rat bittet die Geschwister, nämlich Urban Buxbaum, Christian Buxbaum und deren
Schwester Christinen mit ihrem ehelichen Vormund Paul Rümpler zu sich und schlichtet den
Streit.
Das Wohnhaus soll der Sohn Christian für 250 fl bekommen. Dieses Geld soll aber auf dem
Haus bis nach der Mutter Tod stehen bleiben. Dann soll die Kaufsumme auf etliche Termine
beglichen werden. Außerdem verspricht Christian seinem Bruder Urban 10 fl für die Überlassung des Kaufrechtes zu geben. Dazu liegt noch ein halb Bier zu brauen steuerfrey auf
dem Haus. Dasselbe soll Urban Buxbaum und Paul Rümpler genießen.
Die Feldgüter, Gärten und Wiesen haben sich die Geschwister zu gleichen Teilen geteilt. Es
folgt eine Aufstellung der Feldgüter. Ihr Wert beträgt 960 fl. So lange die Mutter lebt, sollen
die Kinder nichts von ihrem Erbe verkaufen, sie dürfen es nur nutzen.
So geschehen im Beysein Herrn Johann Haubts und Herrn Johann Gäblers, beyde Gerichtsschöppen zu Leisnig, den 10. Septembris Ao. 1661.
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