Clauß
Anton Clauß
Testament
Stadtgerichte Leisnig Band 14, Nr. 4 [1684]
15.04.1684. Um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden, möchte Anton Clauß seinen
letzten Willen zu Papier bringen lassen. Er hinterlässt seine Frau Christina und zwei Kinder
namens Anton und Anna Christina.27
Er lässt den Stadtschreiber Augustin Cranach zu sich rufen, um sein Testament zu machen.
Zuförderst befiehlt er seine Seele, »wenn sie von meinem Leibe abfahren wird«, in die Hände
seines Heilandes und Erlösers Jesu Christi und glaubt gewiß, dass er sie zu Gnaden aufnehmen werde.
Seine sämtliche Verlassenschaft, wie sie alsdann liegen und stehen wird, soll sein liebes Weib
Christina bis zu ihrem seeligen Ableben ohne Inventur und ohne Ausstellung einer Eydlichen
Spezification bis an ihr Ende ungeteilet nutzen und gebrauchen. Sollte sie davon aber nicht
leben können, so soll sie auch das Recht haben, von der Verlassenschaft Teile zu verkaufen.
Seine Tochter Jungfer Anna Christina soll 300 Gulden im Voraus bekommen, ehe es nach der
Mutter Tod zur Teilung kommt. Wenn sie sich verehelichen wolle und die Mutter ihr keine
Hochzeit ausrichten kann, dann soll sie dafür 50 Gulden haben.
Das Haus am Markt soll sein Sohn Anton zu einem wohlfeilen Preis haben, wobei die ausständigen Kaufgelder (Schulden) in das Erbe mit eingerechnet werden sollen.
Sollte aber eines seiner Kinder über diese Entscheidung Streit anfangen, dann soll es außer
dem Pflichtteil (Legitima) des anderen Erbes verlustig gehen.
Der Testator hatte vor einiger Zeit bereits ein Testament verfaßt, welches er aber hiermit cassiert und den Rat der Stadt bittet über dieses hier verfasste Testament zu wachen, damit demselben in allen Punkten und Clauseln nachgelebet werden möge.
So geschehen in meiner Behausung alhier in Leißnigk den fünffzehenden Aprilis dieses instehenden Ein Tausend Sechshundert und Vier und Achtzigsten Jahres.
Gez.: Antonius Clauß.
Publicationis Testamentis
Die Testamentseröffnung erfolgt am 17. März 1685. Anwesend sind:
Die Claußische Witwe, der Sohn Anton und die Tochter Anna Christina sowie Johann Aster
im Namen seines Tochterkindes Gottlieb Clauß, ferner Peter Aeneas Nagel, Pract. Jur.
Das Testament wurde am 2. Mai 1684 von dem unterdessen verstorbenen Stadtschreiber
Augustin Cranach verfasst und in der Ratsstube in Gegenwart der obengenannten Personen
vor dem sitzenden Rat eröffnet (Datum fehlt).
Gez.: Johann Georg Gregorius, Stadtschreiber.
27
Zu Clauß siehe auch: Berthold, Rüdiger: Ahnenliste. Sonderband der AMF-Schriftenreihe. Teil 3. S. 1 ff.
104