Damm
Hans Damm
Testament
Stadtgerichte Leisnig Band 13, Seite, Nr. 2 [1643]
20.12.1643. Hans Damm, ein Beckenknecht aus Döbeln, z. Zt. hier in Leißnig in Gabriel Rudolphs, Bürgers und Waffenschmieds Behausung wohnend, bittet die Stadtgerichte, den
Richter Abraham Conradt sowie die Schöppen Martin Zösche und Christoph Riecker, zu
sich, um über seine wenige Verlassenschaft ein Testament aufzurichten.
Er wolle seine Seele Gott anbefehlen und seinen Leib der Erde. Für das Begräbnis sollen 30
Gulden aufgewendet werden.
Sein Schwager Gabriel Rudolph soll 44 alte Schock Erbgeld bekommen, das er bei Christoph Kratzschmann in Döbeln zu fordern habe, weil dessen Frau Maria, des Testators
Schwester, ihn in seiner schweren Krankheit liebevoll gepflegt habe.
Als weitere Erben setzt er seine Mutter, Frau Anna, Albin Naumanns Eheweib zu Döbeln,
ein, »so anitzo persönlich zugegen gewesen«. Sie soll nach Abzahlung aller Schulden und
Legaten den 3. Teil seiner gesamten Verlassenschaft haben, ausgeschlossen das Heergerät.
Ferner seines Bruders Matthias Damm zu Hartha zwei Kinder namens Johann Georg und
Augustin und die Kinder seines Schwagers Gabriel Rudolph namens Johann Georg, Gottfried und Anna Maria. Sollte eines dieser Kinder ohne Leibeserben versterben, dann soll dessen Anteil seine Geschwister bekommen. Sollte ein weiteres Kind ebenso versterben, dann
soll dessen Anteil an die Eltern verfallen.
Würde aber einer oder der andere obgenannter instituirte Erbe mit diesem seinen guten
Willen, über alles Verhoffen, nicht zufrieden seyn, oder sich begnügen zu laßen, und vergeblichen Streit undt Gezänke erheben und erregen, so solle derselbe auch hiermit und in kraft
dieses, von seiner Verlaßenschaft gantz ausgeschloßen, und seyn Erbe nicht seyn, sondern
sollte der andern Erben, so ihnen begnügen laßen und sich friedlich verhalten würden titulo in et substitutionis alleine bleiben, wie er dem auf diesen Fall selbigen ausdrücklichen
ausschließen thete und gantz übergangen haben wollte.
So geschehenn in Leißnigk den 20. Monatstag December des sechzehnhundert drey undt
viertzigsten Jahres in prasentia Herrn Abraham Conradts, Stadtrichters, Herrn Martin
Zöschens undt Christoph Rickardts Gerichtsschöppen, und Christian Rüdels, Stadt- und Gerichtsschreibers.
Gez. Abraham Kunze, Stadtrichter.
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