Gabler
Johann Gabler
Eheverfügung
Stadtgerichte Leisnig Band 13, Nr. 24 [1664]
29.03.1664. Johann Gabler, Bürger und Gerichtsschöppe zu Leisnig und seine Frau Barbara,
nebst ihrem kriegerischen Vormund Johann Arnold, wollen eine Verfügung treffen, was mit
ihrem Vermögen nach ihrem Ableben geschehen soll. Gabler ist bei guter Vernunft und Verstandes, aber schwachen Leibes.
Er hat den Gerichtsactuarius und Stadtschreiber Augustinus Cranach zu sich in seine Wohnung gebeten, der nun den letzten Willen aufnimmt. Nicht dabei ist der Stadtrichter und der
andere Gerichtsschöppe.
Er setzt seine Frau Barbara als Universalerbin ein, falls sie ihn überlebe. Dazu setzt er seiner Muhme, Frau Margarethe, Gregor Bertholds zu Mittweida nachgelassener Witwe (Peter
Meinerts als sein des Testators leiblichen Mutter Bruders Tochter), ein Legat aus, dergestalt,
daß sie 50 Gulden bekommen soll. Wenn sie aber schon verstorben wären, dann sollen ihre
Kinder das Geld erhalten.
Im Gegenzug setzt Frau Barbara ihren Ehemann Johann Gabler zum Universalerben ein,
falls sie vor ihm sterben würde. Davon soll aber Herr Johann Friedrich Mannstatt, »Buchführer zu Wittenberg« 25 Gulden bekommen und weitere 25 Gulden der Frau Gablerin nächste (nicht namentlich genannte) Freundschaft (Verwandtschaft) erhalten.
Das Testament wurde vorgelesen, mit dem Notariats-Siegel versehen und soll im Rathaus
hinterlegt werden.
So geschehen zu Leißnigk am 29. Tage das Monats Martij, im Eintausend Sechshundert Vier
und Sechszigsten Jahr (1664).
Gez.:
Hans Gabler
Hans Arnold
Curatori Nomine Fr. Barbaren Hn. Johann Gablers Eheweib.
Augustinus Cranach, Not. Publ.
Publicatio und Verzicht
Acto ist gegenwärtiges Testament von E.E.W.W. (Einem Ehrenfesten Wohl Weisen) Rath zu
Leißnigk auf Ansuchen Hansen Arnolds, Curatoris noie Fr. Barbaren H. Johann Gablers
nachgelaßener Witben, im Beyseyn Johann Seiferts, Curatorio Fr. Marien, Martin Günthers
nachgelaßener Witben, und Andreas Zimmermann Curatorio noie Jungfrau Anna Bertholdin, beyde zur Mittweida, puiblicieret worden. Die Curatores verzichten über empfangene
50 Gulden.
So geschehen in gewöhnlicher Rathsversammlung den 31. Martij Ao. 1668.
Augustus Cranach.
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