Häuserbuch der Stadt Teltow
Streit, weil die Kalandshufen laut Visitationsabschied nach dem Tod des Lehnsbesitzers
Cassel wieder an die St. Andreaskirche51 zurückfallen sollten. Unter der Familie von Willmersdorff vermehrte sich der Rittergutsbesitz weiter. Ende des 17. Jahrhunderts erwarb
Cuno Hans von Willmersdorff noch zwei Hufen von dem ehemaligen Sauerwaldtschen
Ackergut.52 Anfang des 18. Jahrhunderts kamen der Teltower See und das Gut Schönow
in den Besitz der Teltower Erb- und Lehnrichter.53
Leopold Heinrich von Wilmersdorff 54 starb 1802 als letzter seines Geschlechtes ohne
männliche Nachkommenschaft. Das Rittergut stand nun zum Verkauf an. Unter der Teltower Bürgerschaft, insbesondere dem wirtschaftlich starken Teil der Ackerbürger, regten
sich vielfältige Bestrebungen, um den Besitz in der Stadt Teltow zu halten. Ihre Bemühungen zeigten Erfolg, indem das Gut im Oktober 1805 vorerst in einer öffentlichen Versteigerung meistbietend an den Magistrat fiel. Als Bieter des Magistrats traten gleichzeitig der
für Teltow zuständige Kriegs- und Steuerrat Ribbach und der Teltower Bürgermeister Ehrlich auf. Zwölf Tage nach der ersten Versteigerung fand im Rathaus von Teltow der Verkauf
in öffentlicher Versteigerung in 10 Losen ausschließlich an Teltower Bürger statt. Dem
Verkauf an den Magistrat und dem Weiterverkauf hatte der König in einer »Allerhöchsten
Kabinetts-Resolution vom 1. Oktober 1805« zugestimmt. Ein bewilligter zinsloser KapitalVorschuss (Kredit) seitens der königlichen Regierung ermöglichte den Verkauf an den
Magistrat endgültig. Auf diese Weise verschmolzen die Besitzungen des Teltower Erb- und
Lehnrichtergutes mit anderen Gründen in und um die Stadt. Die Aufteilung in einzelne
selbständige Grundstücke durch Parzellierungen einzelner großer Flächen, wie zum Beispiel des so genannten Gersthofes, tat ihr Übriges. Zwei noch zum Eigentum des Gutes gehörige Büdnerstellen55 sowie die Gärtnerstelle des ehemaligen Roten Hauses fanden im
Verlauf des 19. und 20. Jahrhunderts neue Eigentümer.
1.3 Entwicklung des Grund- und Hypothekenwesens
1.3.1 Grundstücksverwaltung und Stadtgericht
Der Magistrat von Teltow regelte die polizeilichen, zivilrechtlichen (damit auch die
grundrechtlichen) und daraus ableitend die ökonomischen Angelegenheiten seiner Bürger.
Verhandlungen über den Verkauf bzw. die Weitergabe von Haus und Grund fanden vor
dem Stadtgericht statt, dem der Erb- und Lehnrichter vorstand und dem auch der Bürgermeister und die Gerichtsschöffen angehörten. Als Verhandlungsort diente die Amtsstube
des Bürgermeisters im Rathaus. Vor der Einführung der Grund- und Hypothekenbücher
wurden die Kauf- und Hypothekenbriefe beim Magistrat hinterlegt. Ein kurzer Abriss der
Geschichte des Teltower Magistrats und seiner Bürgermeister lässt ihren Zusammenhang
mit dem Stadtgericht besser erkennen.
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Kirchenvermögen.
BLHA, AG Potsdam, Ga Teltow, Bd. I Bl. 17.
Siehe auch Richter, Finanzbeschreibung (wie Anm. 23), S. 86 f.
Ältere Schreibweisen auch: von Willmerstorff, von Willmerdorff.
Büdnerstelle: Kleines Grundstück mit nur einem kleinen eingeschossigen Haus bestanden oder noch mit einem kleinen Hof. Ein Büdner war der Eigentümer eines Büdnerhauses, meist arme Handwerker oder Tagelöhner in der Regel ohne jegliche Ländereien. In Ausnahmefällen wurden Gärten oder ein Stück Wiesenland
dazu erworben.
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