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Besitz- und Baugeschichte der Häuser
2.1 Vorbemerkungen
Im vorliegenden Häuserbuch werden die Stadtgrundstücke mit Angabe der Nutzungsart,
dem aus dem Grundbuch wörtlich übernommenen Zubehör (Pertinenzien) an Ländereien,
Nebenhäusern bzw. Privilegien sowie der chronologischen Eigentümerfolge aufgeführt.
Durch das Vorhandensein von Bauakten war es zusätzlich möglich, das Häuserbuch durch
kurzgefasste Baugeschichten zu ergänzen. Ausgangspunkt der Baugeschichte bilden oftmals die Angaben aus dem Kataster der Feuersozietät vom 1. Mai 1806111, angelegt nach
dem Stadtbrand des Jahres 1801. Diese wichtige Quelle gibt Auskunft über den Bestand
der nicht zerstörten Wohnhäuser sowie über den Bau der neuen, massiven Häuser nach
dem Brand.
Die Erfassung der Eigentümer und damit der Geschichte der Stadtgrundstücke endet um
das Jahr 1920, da die meisten Grundbücher und -akten zu diesem Zeitpunkt geschlossenen
und archiviert wurden. Der nächstfolgende Eigentümerwechsel wird im Häuserbuch nur
noch mit (eingeklammerter) Jahreszahl angegeben. Ein zweites wichtiges Argument der
zeitlichen Begrenzung war die Berücksichtigung des Datenschutzes noch lebender Personen. Andererseits ermöglicht diese zeitliche Begrenzung eine bessere Überschaubarkeit
innerhalb des historischen Stadtkerns.
Die mit den Grundstücken zusammenhängenden Hypotheken-Geschäfte wurden nicht
mit aufgenommen, da ihr Volumen den Rahmen des Häuserbuches gesprengt und seinen
inhaltlichen Aussagewert abgeflacht hätte.
Die Auflistung der Teltower Stadtgrundstücke erfolgt straßenweise, entsprechend der
Reihenfolge des dritten Hypothekenbuches aus der Zeit um 1808. Die parallele Angabe
der Hypotheken-Nummern des zweiten Hypothekenbuches macht zusätzlich die historische Entwicklung der Registrierung sichtbar.
Die einzelnen Grundstücke sind mit ihren heutigen Straßennamen und Hausnummern
überschrieben. Zusätzlich wurden darunter die früheren Straßenbezeichnungen und Hausnummern in chronologischer Reihenfolge aufgeführt. Innerhalb der Straßen erfolgt die
Darstellung, beginnend mit den heutigen ungeraden Hausnummern in aufsteigender Reihenfolge, gefolgt von den geraden Hausnummern in absteigender Reihenfolge. Im Anhang
des Häuserbuches finden sich zu jeder Straße Abbildungen typischer Haus- und Straßenansichten.
Der Zeitpunkt des Eigentümer-Wechsels wurde bewusst nur mit dem vollen Jahr eingetragen. In der Regel bezieht er sich auf das Datum der gerichtlichen Kaufverträge bzw.
Erbrezesse. Die Eintragungen in das Grundbuch erfolgten oftmals ein bis zwei Jahre
später.
Die unterschiedlichen Schreibweisen der Familiennamen (manchmal schon innerhalb
einer Generation) wurden gemäß den Quellen übernommen. Sie kamen offensichtlich zustande, weil die Namen nach dem Gehör aufgeschrieben wurden bzw. die Eigentümer die
Schreibweise ihres eigenen Namens selbst nicht genau angeben konnten.
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BLHA, Rep. 3 , Nr. 11827, Feuer Societaets Catastrum der Stadt Teltow zum XVIII-ten Quinquennio de 1ten May. 1806/11 [im Folgenden: Feuersozietätskataster 1806].
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