Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Stiftung Stoye/Band 50/057

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
GenWiki - Digitale Bibliothek
Stiftung Stoye/Band 50
<<<Vorherige Seite
[056]
Nächste Seite>>>
[058]

Meise

Georg Meise Testament Stadtgerichte Leisnig Band 12, Seite, Nr. [1638] 02.04.1638. Weil Georg Meße sich mit seinem Weibe bei George Findeisen, alß seinem Eydam, Schulmeister zu Ablaß aufgehalten, und er sich wegen der schweren Zeiten, auch wegen des Brandschadens sich nicht hat können (in Leisnig) aufhalten, und sein Weib, welches am vergangenen 11. Februar zu Ablaß verstorben, nun er sich dahero etwas schwach befunden, also das er sich seiner Sterblichkeit erinnert, daß er nach Gottes gnedigen Willen möge iziger Zeit den Weg aller Welt gehen. So hat er sich iz undt noch bey gutem Verstande wohlbedacht, wie er mit den seinigen, was er in seiner Krankheit nicht möchte verzehren, möchte Richtigkeit treffen. Solcher maßen weil er seiner Krankheit von seiner und seines Weibes Freundtschaft (Verwandtschaft) niemandt zu ihm kommen, noch ihm Handreichung gethan. Sein Eydam Georg Findeisen aber, bey welchem er sich einige Zeit lang neben seinem Weibe aufgehalten, ein großes bey ihm gethan, ihm und sein Weib ohne Entgelt nicht allein gehauset undt geherberget, sondern auch Unterhaltung geschafft undt allen kindlichen Willen erwiesen. So wolle er auch demselben zur recomssons (?), das Wenige, so er nach seinem Tode (zurück)laßen würde, gönnen. Hat demnach Richter und Schöppen fordern laßen, ihnen vermeldet, daß nicht allein das seinige, sondern auch was er zu Leißnigk am Hause, welches noch nicht ganz aufgebaut, auch sonsten, was noch an Vorrat vorhanden, undt was zu den seinen gehörigk, seinem Eydam George Findeisen vermacht und vertestiret, wie er ihn dann zu seinem Erben instituiret haben wollte. Dagegen sein Eydam ihm zugesaget, ihn in seiner Krankheit zu warten undt zu pflegen. Wans (wenn es) aber Gottes Wille, daß er möchte von dieser Weldt abscheiden, ihm gebührlicher Weise mit einer Leichen Predigt zur Erden zu bestatten. In die Ablaßer Kirche hat er ein Schock beschieden und vermacht. So wohl auch zu Leißnigk in die Kirche 2 Schock, die sollen von dem Hause zu Leißnigk, wenn es verkauft wird, genommen werden, und gebeten solches Testament gerichtlich ein zu legen. Bey diesem letzten Willen seindt gewesen als Zeugen die Gerichtsschöppen George Nalle unndt dann der Richter Hanß Karis, welcher es auch gestehen wollen, wann es von ihm gerichtlichen begehret wirdt, weil er deßen von ihnen begehret, solches auf Papier zu bringen, haben sie ihm solches nicht abschlagen können. Datum Ablaß den 2. Aprilis Anno 1638. Dieses Testament ist durch die Gerichte zu Ablaß heute dato ins Amt Colditz eingeschicket, undt in quantum juris angenommen worden. Signum den 3.Aprilis Ao.1638. Gez. Johann Lindner

57

<<<Vorherige Seite
[056]
Nächste Seite>>>
[058]
PDF zum Buch
Persönliche Werkzeuge