Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Stiftung Stoye/Band 50/073

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
GenWiki - Digitale Bibliothek
Stiftung Stoye/Band 50
<<<Vorherige Seite
[072]
Nächste Seite>>>
[074]

Müller

Hans Müller Elternteil des Sohnes Christoph Stadtgerichte Leisnig Band 11, Seite 148a, Nr. [1702] 23.09.1702. Frau Maria, Hans Müllers, Bürgers und Tag Arbeiters allhier Eheweib, ist vor einem Jahr verstorben. Sie hat den Witwer und einen 14 Jahre alten Sohn hinterlassen. Außerdem ein Häuschen auf der neuen Sorge, zwischen Daniel Dietzschkens und Friedrich Kriegelsteins Häusern gelegen. Der Witwer will sich nun anderweit verehelichen und zwar mit Martin Zöllners zu Brösen Tochter Maria, mit der er bereits verlobt ist. So hatt er vor Vollziehung solcher anderen Ehe zuförderst mit seinem Sohne und deßen Vormund Hanß George Duttloffen, Töpfern auf der Neuen Sorge, des Muttertheils halber Richtigkeit gemachet. Sein verstorbenes Weib hatte ihm nur das Häuschen in die Ehe zugebracht. Deshalb will er dem Sohne 10 Gulden zum Mutterteil geben und das Geld in kurzer Zeit bar erlegen, welche der Vormund für landesübliche Verzinsung ausleihen soll. Zugleich aber will er dem Sohn noch 10 fl Vaterteil zugeben, das er von dem ehelichen Einbringen der Maria Zöllner erlegen will. Der Sohn und sein Vormund sollen dafür aber für ewige Zeiten auf weitere Forderungen verzichten. So bleibt das Haus und sämtliche Verlassenschaft, sollte er nach Gottes Willen vor seinem Weibe versterben, der Witwe allein erhalten. Auch seine Brüder sollen dann nichts mehr zu fordern haben. Damit ist auch die Verlobte Maria Zöllnerin mit ihrem Curatore Joachim Reiche von Brösen einverstanden. Alsbald nach der Hochzeit werden dem Sohne Christoph Müller die 20 Gulden ausgezahlt. Nachdem allesamt damit zufrieden, haben sie diese Verordnung zu Papier bringen lassen und E.E.W.W. Rathe zur Ratification vorgetragen. Geschehen zu Leißnigk Montags nach Egidii den 4. Sept. 1702. Der Vertrag wird am 23. September 1702 ratifiziert, wobei noch vermerkt ist, dass der Sohn Christoph Müller ungeachtet des bereits erhaltenen Vaterteiles sein, Hanß Müllers, Alleinerbe sein solle, wenn er und seine derzeitige Verlobte ohne Leibeserben versterben sollten.

Aus dem Register zum Taufbuch Leisnig Christoph Müller fehlt im Register zum Taufbuch bis 1750. Müller; Johann, Handarbeiter o 1726/27 in Gersdorf mit Anna Maria Naumann. o Kinder: Anna Rosina ~ 07.12.1727; Anna Magdalena ~ 02.02.1730; Anna Elisabeth ~ 25.07.1733; tote Tochter *† 26.06.1738; Johann Christoph ~ 23.01.1741.

73

<<<Vorherige Seite
[072]
Nächste Seite>>>
[074]
PDF zum Buch
Persönliche Werkzeuge