Römisch
Martin Römisch
und seines Weibes letzter Wille
Stadtgerichte Leisnig Band 12, Nr. 30 [1622]
25.02.1622. Martin Römisch, Bürger und Leineweber zu Leisnig und sein Weib Maria machen ein gemeinsames Testament.
Er hat einen Sohn Matthes aus einer ersten Ehe und weitere nicht namentlich genannte Kinder, mit Maria erzeugt. Sie alle werden als Erben eingesetzt. Sollten die letztgenannten Kinder aber vor ihm und ihrer Mutter sterben, so soll sein Weib erst 70 Gulden im Voraus haben
und das restliche Erbe mit dem Stiefsohn teilen. Ist auch Matthes nicht mehr am Leben, aber
mein Vater, so bekommt Maria 100 Gulden vorab und die übrige Verlaßenschaft muß sie sich
dann nach den Statuten der Stadt Leisnig mit dem Schwiegervater teilen.
Sollte auch der Vater vor ihm sterben, bekommt Maria 150 Gulden und das restliche Erbe
muss sie mit den anderen Erbberechtigten – der Schwester, Vettern und Muhmen, alle nicht
namentlich genannt – teilen.
Auch Maria verfügt, falls sie vor ihrem Manne stürbe, dass derselbe ihre Verlassenschaft entsprechend den Statuten mit den gemeinsamen Kindern teilen solle und falls die Kinder auch
vor ihr sterben sollten, er ihr alleiniger Erbe wäre.
Ihre Kleider soll ihre Schwester Christina, Asmus Freibergers Weib haben, wobei er sich die
2 besten Stücke behalten kann. Daneben soll die Schwester noch 50 Gulden bekommen.
Stirbt die Schwester vor ihr, erben deren Kinder.
Unterschrieben von Martinius Römisch.
Aufgesetzt und geschrieben vom Stadtschreiber und Notar Johann Gruntzer den 25.Februarij
1622. Derselbe hat auch auf Bitten der Römischin, welche nicht schreiben können, mit eigener Hand unterschrieben.
Römisch in den Landsteuer-Registern der Stadt Leisnig
1644
Römisch; Martin, Witwe, 2. Viertel; 6 Nsch.
1628
Kein Restant Römisch
1612
Römisch (Romisch); Matthes (2. Viertel)
9 ß, als 8 ß Hauß, 1 ß Gartten.
1602
Römisch; Matthes (2. Viertel)
9 ß. Alß 8 ß Hauß, 1 ß Gertlein.
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