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Tappensches Familienbuch (1889)/052
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Tappensches Familienbuch (1889) | |
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habe an ihm einen werthen Freundt und Gönner verlohren, dann ich auch nicht weniger darüber betrübet sein muss.----
An solchen Ort der ewigen Frewd und Seligkeit ist nun auch durch den zeitlichen Tod befördert worden unser im HErrn Selig Verstorbener, der Weyland Ehrnvester, Hochgelarter, Grossachtbar und Hochweiser Herr Herrmannus Tappen, beyder Rechten Doctor, Fr. Br. Wolverordneter Rath und dabevor wolverdienter Bürgermeister der Stadt Hildessheimb, dessen Leichnam allda für uns und jetzo in sein Ruhekämmerlein sol eingesetzet werden; derselbe hat bey Lebzeiten (obigen) ihm für anderen erklärten Psalm zu seiner stätigen Uebung, dann auch zu einem Leichtext erwehlet, er hats auch practicirt, und sich zu Unglücks- und Verfolgungszeiten also bezeiget, wie David ihm in selbigem Psalm fürgangen, massen bekandt, wie er in sorglichem Zustandt und schier augenscheinlicher Gefahr nicht leicht kleinmüthig geworden, sondern einen guten muth gehabt, und daher den verss des Psalms gern im Munde geführet: Ob sichs anliess, als wolt er nicht, lass dich es nicht erschrecken etc. Seines Glaubensbekändniss hat er mit frölichem Munde gethan, auch wol an dem Ort und bey denen, da mancher wol geheuchelt hätte, davon particalaria exempla anzuführen nicht noth. Das geheimniss des Creutzes hat er wol zu erkennen und dasselbe mit erleuchteten augen anzusehen gewusst, darüber sich nicht leicht betrübet, sondern vielmehr gefrewet. So ist auch der sehl. Herr Doctor ein danckbares Hertz gegen Gott und seine Wolthaten gewesen, und nicht vergessen, was er etwa Gott dem HErrn zur zeit des Drangsals gelobet etc.
Von dessen Ankunfft und löblichem Wandel, auch seligem Absterben nun etwas ferner, Gott dem HErrn zuforderst zu schuldigen Ehren, dem sehl. Verstorbenen Herrn Doctori zu einem Christlichen Nachruhmb und Ehrengedächniss, den hinterlassenen und betrübten, Wittben und Kindern, zu erleichterung ihrer trawrigkeit, auch zum exempel Christlicher nachfolge zu melden, So ist derselbe Anno 1584 den 25. Maij von Gottseligen Christlichen Eltern in diese Welt geboren.
Sein Vater ist gewesen der Erbar und Wolgeachter Curdt Tappen, ein ansehnlicher Bürger hieselbst, Sein Grossvatter Rötger Tappen, ein vornehmer und wolhabender Handelssmann hieselbst. Seine Mutter ist gewesen Anna Wildefewr, der Grossvatter Jobst Wildefewr, des Rittern Sohn. Obgedachte Eltern sind dem sehl. Verstorbenen so baldt in seiner Jugendt früzeitig abgangen, derowegen derselbe in Vormünder hände gerahten, welche, nachdem Sie an ihm eine gute indolem erspüret, denselben zur Schule gehalten, und in den fundamentis pietatis, guter Künsten und Sprachen erziehen lassen.
Anno 1605 [1] Ist er auff die Uhralte Universität Erffurt geschicket, woselbsten er biss in das Sechste Jahr unter dem Vornehmen und weitberümbten Juris Consulto Herrn Henningo Rennemanno dem studio Philosophico und Juris mit sonderbarem fleiss und ruhm obgelegen, Von dannen er sich auff die weitberümbte Universität Rostock begeben, woselbsten er in den exercitiis Academicis sich derogestalt exereirt und hervor gethan, dass er auch dadurch einem Vornehmen Meckelnburgschen vom Adel recommendirt worden, der ihm seinen Sohn anvertrawet und damit, nachdem er sich ins zweyte Jahr daselbst angezogener massen auffgehalten, auff die vornehme Universität Jene abgeschicket.
- ↑ Richtiger 1604. denn Michaelis 1604 ist "Hermannus Tappe Hildesheimensis" (in der „Classis prima eorum qui plus solito solverunt) daselbst immatrikuliert.