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Tappensches Familienbuch (1889)/230
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Tappensches Familienbuch (1889) | |
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Heurathgelde and Ausstewer zngesaget drey tausent Thaler in dreyen terminen zu erleggen, als nemlich ein tausent nach gehaltener Hochzeit, das ander- Nach verlauff eines halben Jahrs, das dritte Tausent nach Verfliessung Jahrs und tages von Zeit des ehelichen Beilagers anzurechnen. Sonsten aber ohne alles geding, es kehme gleich zu welchem Falle es wolle. Negst dehme gibt Sie Ihrem Sohne, neben ausrichtung der halben Hochzeit undt Brautgeschenke, Bette, Betgewandt, Kleider und anders, ihrem Stande gemess, und ist ferner verabredet, dass nach der Frau Störrischen Todtsfall, dehnen (den) Got gnedig lange friste, der Breutigam Hans Större mit anderen seinen Schwestern uud Brüdern zu gleichen, erbtheil solle gehen. Jedoch dass dieselben auch zuvor Ihre drei tausendt Thlr. herausser bekohmen beneben derselben Ausstewer, wie mit Ihme Hans Störren gehalten. Unter dehme auch dies bedingt, dass die Frau Störrische eine disposition Ihres letzten Willens unter Ihren Kindern anfzurichten freye Macht haben sol und will.
Hierentgegen giebt Her Friedrich Tappe seiner lieben Dochter der Braut Junfer Helenen zwei Tausent Thaler Müntz zum Brautschatze dem Hern Breutigam zuzubringen. Undt ist darlei pacisciret, dess ihr die hälffte in vier Wochen, die andere helffte nach Jahr undt Tage, von Zeit des ehelichen Beilagers anzurechnen, und zwar gleicbermassen, wie an der gegenseiten, ohne allen Beding, es kehme gleich zu welchem Falle es wolle, entrichten wolle, darzu Kleider undt Kleinodien, Kisten, Kasten, Bette nnd Betgewandt mit Leinengerethe, alles Ihrem Stande gemess, undt solle seine liebe Dochter Hellene nach seinem und seiner lieben Hausfrauen Vorbeikohmen Inhalts seiner vor diesem aufgerichteten disposition - Ihrer Beider einzigste erbinne sein.
Der andern Felle halber, so hierbey nicht pacisciret, verpleibet es bei Verordnung der gemeinen beschriebenen undt dieser Stadt Rechte und gewonheiten.
Hierbey sein über und an gewessen auf seiten des Hern Breutigams neben dessen mutter der Ernveste vorsichtige Erbare und wolgeachte Her Heinrich Tappe Senior, Hans Dorrien, Joachim Wiesenhauern, Christoff Wühe und Hans Lüders, Dan wegen der Junfern Braut neben den Hern Vadern die auch Ernveste, hochgelarte, vorsichtige, Erbare und wolgeachte Hern Herman Tappe, Beider rechte Doctor, Jobst Tappe, Georg v. Linburg, Henning undt Christof gebrüder vom Hagen, Welche auch sambt und sonders diese Eherecesse - zu mehrerer beglaubignng mit eignen Handen unterschrieben undt mit Ihren angeborenen gewönlichen Petschafften firmirt und bestätiget Welches geschehen zu Hildesheim den 6. Martis Anno Dom. 1617.
Margareth Bex Henrich Tappen Hans Dorring.
Hans Storrin s. nachgelassene Senior (L. S.)
Widpi. (L. S.)
(L. S.) (Monogramm mit den
Buchstaben: H. T. D. E.)
Joachim Wiesen- Christoff Wyehe. Hans Lüders. Friedrich Tappen.
havern. (L. S.) (L. S.) (L. S.)
(L. S.) (Monogramm mit der
Umschrift: Friedrich Tappen.)
Herman Tappe D. Jobst Tappe. von Linborg.
(L. S.) (L. S.) (L. S.)
(Wappen, dem jetzigen fast (Wappen, im Schilde dem
völlig konform, nur mit einem Hermann’s konform, als
durch die Palme ganz hin- Helmzier ein Palmzweig
durch sichtbaren Balken, mit und Balken sich kreuzend.)
der Umschrift: Hennannus
Tappen D.)
Henni vom Hagen.
Christoff vom Hagen.
LS. S.)