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Veralieniren
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Amtssprache
- veralieniren
- abgeleitet vom latinisiertan alodis u. alodus,( siehe Allod)
- Bedeutung
- veräußern [1]
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1747 27. 8bris (...) ohne der gnädigen Herrschaft Erlaubniße und geschehender Anweißung kein Holz fällen, weder etwas vom Erbe vertauschen oder veralieniren, weder sich dem Gutsherrn einigermaßen wiedersetzen sölten und wölten, welchem nachzukommen sie dang ad manus H. Canonici Camen qui mandatarii stipulando angelobt (...)[2]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Textauswertung der selben Quelle
- ↑ Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Lagerbuch Seite 1/2
Kategorien: Amtssprache im Fürstbistum Münster | Rechtsbegriff