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Weistum
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Weistum
- Ableitung von "weise" = viel wissend, mehr Erkenntnis und Einsicht als andere besitzend
- (1568) ist Scheffenweistumb desz Bannerherrn durch Meyer undt Gericht geschehen [1]
- Bedeutung
- Weistum, im Mittelalter regelmäßig von Sprechern der Orts- oder Gerichtsgemeinde mündlich gegebene Erklärung über bestehendes Recht. Solche Weistümer wurden schon früh in einzelnen Fällen, in Masse seit dem 14. Jahrh. aufgezeichnet und enthalten oft sehr alte Rechtssatzungen und Rechtsgebräuche. Eine Sammlung der deutschen »Weistümer« veranstaltete Jacob Grimm, eine Sammlung österreichischer Weistümer die kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien, der Weistümer der Rheinprovinz die Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde (Bonn 1900). [2]
Mit Beispielen auch aus Westfalen
- Weisthümer. Dieterich’sche Buchhandlung, Göttingen
- Weisthümer gesammelt von Jacob Grimm Theil 1, 1840
- Weisthümer gesammelt von Jacob Grimm Theil 2, 1841
- Weisthümer gesammelt von Jacob Grimm Theil 3, 1842
- Weisthümer gesammelt von Jacob Grimm Theil 4, 1863
- Weisthümer gesammelt von Jacob Grimm Theil 5, 1866
- Weisthümer gesammelt von Jacob Grimm Theil 6, 1869
- Weisthümer gesammelt von Jacob Grimm Theil 7, 1878