Kopie des alten Systems |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Widdeshoven/Sappeur-Corps
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Inhaltsverzeichnis |
Das Sappeur-Corps zu Widdeshoven
Im Archiv des Rhein-Kreises Neuss befindet sich ein Dokument mit den Statuten des Sappeur-Corps.
Am 1. Juni 1890 gründeten Mitglieder der St. Sebastianus-Bruderschaft Hoeningen dieses Corps, welches sich die Aufgabe gestellt hat den Festzug genannter Bruderschaft als uniformierte Sappeure zu vervollständigen.
Die Vereinsfahne
Gewidmetvon den Jungfrauenvon Hönigen und Widdeshoven1929 |
Die Statuten von 1890
§ 1
Das Sappeur Corps besteht: erstens aus aktiven Mitgliedern, welche den Festzug als Sappeure mitmachen müssen; zweitens aus Ehrenmitgliedern, welche die, den Festzug mitmachenden Sappeure durch freiwillige Beiträge nach Kräften unterstützen.
§ 2
Die Zahl der aktiven Mitglieder ist auf 23 Mann festgestellt und hat sich wie folgt organisiert: 1.Hauptmann, 2. ein Lieutnant, 3. zwei Flügelunteroffiziere, 4. ein Hellebardenträger mit zwei sogenannten Fahnen-Offizieren, 5. fünfzehn Mann Mannschaften.
§ 3
Jedes aktive Mitglied zahlt bis zum 1ten Dezember 1892 jeden Sonntag 10 Pfg., danach monatlich 20 Pfg., wofür nebst den frei- willigen Beiträgen der Ehrenmitglieder all- mählich die erforderlichen Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke angeschafft und von einem Kapitain-Durms gut aufbewahrt werden.
§ 4
Die aktiven Mitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Chef, sowie dessen Stellvertreter und ein aus 5 Personen bestehendes Comite, welche Wahl in die Zeit der Wahl in der Bruderschaft fällt, wobei auch gleichzeitig die Wahl der Chargierten stattfindet.
§ 5
Der Chef hat das Recht: die halbjährlich statt- findenden Generalversammlungen einzuberufen, jedoch muß sich derselbe über die vorzutra- genden Gegenstände mit dem Comite besprechen. Außerordentliche Versammlungen können nur auf Beschluß der Come's stattfinden. Die Versammlungen müssen abwechselnd in den Wirthslokalen der Ortschaften Widdeshoven und Hoeningen stattfinden und sind die Mitglieder mindestens Tags vorher hierzu einzuladen.
§ 6
Zu allen bindenden Beschlüssen ist die Anwesen- heit von mindestens einem Viertel der aktiven Mitglieder erforderlich. Wenn bei einer Abstimmung Stimmengleichheit eintritt, so entscheidet die Stimme des Chefs.
§ 7
Jedes Mitglied verpflichtet sich: christliche Sitte und Ordnung jederzeit zu pflegen und ist es dem Comite anheimgegeben, diejenigen Mitglieder; welche sich durch ungesittetes und tadelhaftes Betragen unge- bührlich benehmen, auszuschließen und hat der Aus- geschlossene durchaus keinen Anspruch auf Rück- zahlung der eingezahlten Gelder.
§ 8
Diejenigen Sachen, welche von den eingezahlten Geldern angeschafft, bleiben Eigenthum des Sappeur-Corps und werden nur von den aktiven Mitgliedern getragen. Sollte nun einmal von den aktiven Mitgliedern durch Krankheit oder Verziehen gezwungen sein, auszuscheiden, so bekommt dasselbe eine Vergü- tung, bei Todesfall eines aktiven Mitgliedes be- kommen dessen nächsten Angehörige eine Vergütung, über deren Höhe das Comite zu beschließen hat.
§ 9
Wenn ein neues Mitglied anstelle des Ausge- schiedenen oder Gestorbenen eintritt, so hat dasselbe, um aktives Mitglied werden zu können, ein Eintrittsgeld zu zahlen; über dessen Höhe das Comite zu beschließen hat und tritt danach alle Rechte des Ausgeschiedenen oder Verstorbenen an.
§ 10
Wenn ein aktives Mitglied sechs Monate im Bezahlen zurück bleibt, so ist dasselbe vom Comite zur Bezahlung aufzufordern, weigert sich dasselbe zu bezahlen, so ist dasselbe auszuschließen und hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Gelder.
§ 11
Solange die Zahl der aktiven Mitglieder noch aus 4 Mann besteht, gilt das Sappeur-Corps als lebensfähig, sind es aber weniger als 4 Mann, so ist dasselbe als aufgelöst zu betrachten und das Vermögen fällt der St. Sebastianus-Bruderschaft zu. Sollte jedoch im Laufe der Zeit seitens der St. Sebastianus-Bruderschaft die Aufführung des Sappeur-Zuges nicht mehr geduldet werden, so werden die aktiven Mitglieder die Kleidungs- und Ausrüstungs- stücke unter sich teilen und der vorhandene Baar- bestand wird zu einem guten und religiösen Zwecke verwandt werden. Widdeshoven, den 18ten Juli 1891
Bei der Gründung unterzeichneten 23 Mitglieder die Statuten.
Mitgliederverzeichnis von 1890
lfd. Nr. | Mitglieder |
---|---|
1 | Münchradt, Arnold |
2 | Hirtz, Christian |
3 | Geuenich, Johann |
4 | Pütz, Wilhelm |
5 | Esser, Adam |
6 | Schnitzler, Theodor |
7 | Bausch, Johann |
8 | Winkels, Heinrich |
9 | Briemer, Jakob |
10 | Hilgers, August |
11 | Strauch, Josef |
12 | Strauch, H. |
13 | Theis, Wilhelm |
14 | Rottels, Josef |
15 | Rottels, Theodor |
16 | Bausch, Laz. |
17 | Hirtz, Arnold |
18 | Mieves, Heinrich |
19 | Kroich, Heinrich |
20 | Koenen, Heinz |
21 | Arntz, Heinrich |
22 | Tollhausen, Johann |
23 | Müller, Jakob |
... aus der Geschichte
- 3. Mai 1896
Die Neuß-Grevenbroicher Zeitung berichtet zum Einzug von Kardinal Krementz mit der Kutsche beim Gründungsfest des neuen Missionshauses in Knechtsteden
Die Sappeurcorps von Ramrath, Widdeshoven und Höningen bildeten in ihrer malerischen Tracht Spalier zu beiden Seiten der 'via triumphalis' mit ihren Bogen aus Tannengrün und ihrem reichen Fahnenschmuck ...
Quelle: Kreisheimatbund Neuss,Jahrbuch 2016, S.89