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Zweitäger
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Beschreibung
Die Frage was ist ein Zweitäger? wird im Rietbergischen Landrecht so beantwortet:
Dasjenige Erbe, welches jährlich 16 Handdienste leisten muß.
Quelle
- Das Rietbergisches Landrecht, so anno 1697 im August gehalten worden ist.
- 1804 von Karl Philipp Schwertener
Kategorien: Historischer Begriff | Begriff Höfeforschung