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Amt Weener

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Bestimmungen von Geburts- und Tauforten im Fürstentum Ostfriesland: Ältere Orts- und Flurnamen sind häufig mit einer früheren Eigenart der Landschaft oder der ehemaligen Lage der Ansiedlung (Umsiedlung durch Moorabbau) oder seiner Geschichte verknüpft. Entsprechend der Mundart (hier Niederdeutsch) und deren Veränderungen ist ihre Schreibweise uneinheitlich. Hilfreich ist bei der Zuordnung in sich verändernden Verwaltungsstrukturen auch die Le Coqsche Karte von Nordwestdeutschland (1797-1813)[1]

Inhaltsverzeichnis

Landesherren

Königreich Hannover, Fürstentum Ostfriesland, Amt Weener

Grenzlagen

1817: Grenzt im Osten an das Amt Leer, im Süden an den Kreis Meppen, im Westen an das Königreich der Niederlande und an das Amt Jegum, im Norden an das Amt Jegum.

Amtsvogtei Weener

Untervogtei Weningermoor

Untervogtei Weener

Untervogtei Stapelmoor

Amtsvogtei Bunde

Untervogtei Wymeer

Untervogtei Bunde

Fußnoten
  1. Quelle/n: Karte von Nordwestdeutschland, auch Große Karte von Westphalen oder Lecoqsche Karte (1797-1813, Stadtarchiv Dülmen
  2. Quelle/n: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: Aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Erste Abtheilung. Rechts-Sachen. Zweiter Abschnitt. Ämter- und Gerichts-Verfassung. Proceß. Dritter Abschnitt. Criminal-Recht. Anhang zur ersten Abtheilung, Band 2 (Google eBook)

Bibliografie

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

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Umleitung fehlt

Persönliche Werkzeuge