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Evangelische Kirche in Preußen
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Regional > Historisches Territorium > Königreich Preußen > Evangelische Kirche in Preußen
Einleitung
Organisationsstruktur 1895
Die evangelische Kirchenverfassung im Königreich Preußen beruhte 1895 auf dem Synodalsystem
- die 9 älteren Provinzen bildeten einen einheitlichen Kirchenverband mit einer Generalsynode:
- in den älteren Provinzen ist der evangelische Oberkirchenrat in Berlin die höchste kirchliche Behörde, der der Generalsynodalvorstand u. der Generalsynodalrat zur Seite stehen und die Konsistorien der 9 Provinzen untergeordnet sind;
- Evangelisches Landeskonsistorium Hannover
- in der Provinz Hannover das Landeskonsistorium zu Hannover mit 5 Konsistorien u. dem reformierten Oberkirchenrat,
- ev.- lutherische Konsistorium Schleswig-Holstein
- in Schleswig-Holstein das ev.- lutherische Konsistorium in Kiel,
- die Regierungsbezirke Kassel u. Wiesbaden bilden besondere Synodalverbände;
- in der Provinz Hessen-Nassau die Konsistorien in Kassel u. Wiesbaden,
- in Frankfurt am Main das lutherische u. reformierte Konsistorium
- das lutherische u. reformierte Konsistorium für die Stadt Frankfurt/Main;
Altlutherische Kirchen-Gemeinschaft
- für die altlutherische Kirchen-Gemeinschaft das Oberkirchenkollegium in Breslau.