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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/104
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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich | |
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ihr Pastor, auf Befehl Ihrer Fürstlichen Durchlaucht ihnen das Mandat vorgezeigt, die Aeltesten abzufragen, worauf diese dann ausgesagt, daß im Jahre 1624 kein Exercitium weder öffentlich noch heimlich, als das Römisch=Katholische in Garzweiler stattgefunden habe, welches auch sie mit ihrem Zeugnisse bekräftigen.[1]
1665 am 21. März ist in Gegenwart von Johann Pilearius als Bevollmächtigter des Landdechanten Peter Weitz der Befehl Ihrer Fürstlichen Durchlaucht vom 26. Februar desselben Jahres, das decretum reformatae religionis betreffend, wonach die Exercitia der Katholiken, Lutherander und Reformirten, wie sie 1624 am 1. Januar gewesen, wieder herzustellen seien, publicirt und vorgelesen worden, worauf die Reformirten eingehalten und ihrerseits nichts einzuwenden gewußt, da obige Zeugen bekundet, daß im Jahre 1624 durch das ganze Jahr hindurch (ulla anni parte) kein anderes Exercitium zu Garzweiler weder öffentlich noch heimlich gehalten worden sei, als das Römisch=Katholische.[2]
1683 hatte der Pastor Flatten verlangt, daß die im Dorfe Garzweiler wohnenden Reformirten zum Aufbau der Pastorat Beiträge leisten sollten, worauf ein Befehl erging, die Reformirten damit nicht zu beschweren.
Anders war es mit der Küsterei und Schule und mit der Instandhaltung des Kirchhofes. Weil die Reformirten ihre Kinder im Winter in die katholische Schule schickten - im Sommer heißt es, gehen die Kinder auf dem platten Lande nicht in die Schule - mußten sie auch die Küsterei, wo die Schule gehalten wurde, pro rata mit unterhalten. Imgleichen hatten die Reformirten wegen des Gebrauches der Glocken bei ihren Begräbnissen auf dem Kirchhofe von jedem Hause, wo Rauch aufsteigt, dem Küster ein sogenanntes Opferbrod und wegen des Läutens bei Gewittern einige Garben Früchte zu entrichten. Erst als sie ihre Kinder nach Otzenrath zur Schule schickten, wurden die Beiträge zur Küsterei in Garzweiler in Frage gestellt, wobei man sich auf die Religionsvergleiche berief. Inzwischen dauerten die Reibungen zwischen den beiden Confessions=Verwandten fort.
1693 beklagte sich der Pastor Krautstein, daß die Reformirten durch Connivenz des Küsters Werner Kaumanns bei einem Begräbnisse sich der Meßschelle über dem hohen Altare bedient hätten. Solches wäre res pessimi exempli, malae consequentiae, nullo iure iustificabilis et in praeiudicium religionis catholicae. Pastor Krautstein nennt also diesen Vorgang ein sehr böses Beispiel, von schlimmen Folgen, wider alles Recht und der katholischen Religion zum Präjudiz. Darauf erfolgte ein Kurfürstlicher Befehl an den Vogt von Caster, den Gebrauch der