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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich/108
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Geschichte der Pfarreien des Dekanates Grevenbroich | |
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Bei der Kirche bestehen die Bruderschaften von der Todangst Christi, von Jesus, Maria, Joseph, vom h. Apostel Mathias und vom h. Erzengel Michael.
Pastor Krautstein erwirkte einen Erlaß des Amtmannes von Bongard gegen die Entheiligung der Sonn= und Feiertage. "Inwohner von Gatzweiler," sagt derselbe, "sollen Churfürstlicher Durchlaucht Edicte gemäß bey Sonn= und Feiertaghe allerhand arbeit, in specie mit fahren, auff= und abladen, auch Kauffen und Verkauffen nit allein gänzlich sich enthalten, sondern Gerichtsboth Und führer angehalten sein, Unter straff von sechs goldgulden[1], daß den Uebertreter toties quoties mir zur gebührlichen Pruffungh hinderbracht. Sollten aber einige frembden dergleichen vorzunehmen sich unterstehen, so sollen selbige so lange ahngehalten werden, bis die brucht nit allein deponirt, sondern auch der Kirchen zur Straff sechs Pfund Wachs wirklich außgereicht; welche nachbahr aber dergleichen ärgerlichen und gegen die gebott Gottes und der Kirch strebenden Handlungen sehen und solches Herrn Pastoren und Gerichtsbott nicht angeben, sollen Ebenergestalt in dergleichen straff verfallen sein und Gerichtsbott unter duppelter straff hierauf halten"...
Sign. Paffendorf, 26. Januar 1699.
Die fremden Fuhren oder auch benachbarte, welche an einem Feiertage beladen durch Garzweiler fuhren, mußten einen sogenannten Kaiserlichen Groschen zahlen. Denselben gab der Pastor den Hausarmen. Wegen der Sonntagsruhe hatten sich die Jünglinge verbunden, einen Kölnischen Gulden[2] Kirchenstrafe zu erlegen, so oft sie betreten wurden, daß sie in der Nacht Unfug angefangen.
Den Protokollen über die kirchlichen Visitationen, die im Laufe der Jahre Garzweiler gehalten worden, entnehmen wir Nachstehendes:
Der betreffende Passus des Vistations=Recesses für die Pfarre Garzweiler vom Jahre 1699 sagt unter Anderm: Wegen der Feuchtigkeit des Hochaltares soll zur Schonung der Leintücher eine Holztafel über die mensa angebracht werden.
1696 war schon verordnet worden, daß der Taufstein mit einer bleiernen Einfassung versehen werde, damti derselbe nicht bei Frost Schaden leide.
Der Küster beklagt sich wegen Nichteingehens der Gebühren für die Anniversarien. Der Pastor mögen sorgen, daß er wenigstens zehn Albus für jede Sangmesse erhielte. Der Kirchhof solle dem Vieh und den wilden Thieren unzugänglich sein.