Kopie des alten Systems |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Geschichte der adligen Familie von Stommel/07
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Geschichte der adligen Familie von Stommel | |
Inhalt | |
<<<Vorherige Seite [06] | Nächste Seite>>> [08] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: fertig | |
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen. |
32. Verzeichniß der köln. Senatoren und Rolle der Amtleute von St. Martin, Airsbach etc. im Arch. der Stadt Köln. Knödebuch der Schreinsmeister Arch. d. köln. Landgerichts. Schrein Christ. F. et. W. 1450 scab. ib. 1471.
33. Köln. S. litis et lupi. 1465.
34. Urkunde des Klosters Königsdorf 1546. Arch. d. köln. Ritterzunft Himmelreich. Alfters Samml.
35. Ebendas. Arch. des Hauses Gymmnich. Johann hatte eine Besitzung in Fliehstetten, diese gab ihm zu der Bekanntschaft mit dem berühmt gewordenen Reformator Peter von Fliehstetten Veranlaß, den er in der Ueberzeugung, daß den Misbräuchen begegnet werden müsse, wenn man das Wahre erhalten wolle, so lange unterstützte, als dessen bittere, verletzende Weise sich nicht geltend machte. Der heldenmüthige Tod, den Peter und Clarenbach am 28. Septbr. 1529 auf dem Scheiterhaufen für die Religion duldeten, wirkte mächtig. Bis dahin hatten die reformatisch Gesinnten hiesiger Lande nur vereinzelt gewirkt. Jetzt begann eine gemeinsame Thätigkeit, die so viel mehr galt, als sie von geistes- und thatkräftigen, für Recht und Gerechtigkeit glühenden Männern ausging. Auch Johann nahm Theil, kam so in die Verbindung Melanchton’s und anderer Gelehrten, welche die Reformation in den köln. Landen betrieben, und entschied so seine und seiner Nachkommen religiöse Richtung.
36. Köln. Univers. Matrikel im Arch. d. köln. Schulverw. tom. III. Mathias promovirte am 2. Nov. 1495 zum Magister, 1499 zum Baccalaureus. Acten der Z. Himmelreich. Arch. von St. Nicolaus in Köln.
37. Test. Christinens v. Jüdden. Diese Bela war 1589 Eideshelferin der Anna v. Lyskirchen, Wittwe C. v. Berghem dahin, daß letztere und deren Eltern Bürgerm. Const. v. Lyskirchen und Elis. Hackeney über die Zeit der Tage und das Wachsthum der Jahre gewisse Grundstücke zu Köln besessen habe. K. S. Christ.
38. Adam (Daem) wohnte anfangs in Aachen, zog aber (gegen 1547) nach Köln, wo ihm J. Walraue der reiche Kaufherr und letzte dieses edlen köln. Geschlechts einen großen Theil seines Vermögens hinterlassen hatte. Arch. d. Klost. Königsdorf. Test. J. Walraue. Köln. S. Christ. G. 1554. apud. S. Clar. 1609. Adams zweite Frau nach dem Erbe Wipperfürt in der Breitenstraße benannt, war wahrscheinlich aus der Familie Schidderich, welche dieses Erbe besaß.
39. Peter von St. wurde 1559 den 6. Mai zu Köln zum Dr. der Theol. promovirt. Am 29. Jan. 1586 wählte ihn das Kapitel des Joh. Ordenshauses zu Köln wegen seiner vielen, im Wahlact benannten Tugenden, zum Comthur. Er starb 1590 und machte sich um die Finanzen der Commenderie besonders verdient.
40. Beatrix v. St., nach Bucelin top. G. not. pag. 214. die 11te, nach Alfter die 16te, nach andern die 23te Abtissin des köln. Benedictiner Klosters zu den Machabäern, regierte von 1576–1581, und liegt im Chor begraben. Arch. des Klosters. Köln. S. Niederich a domo apud f. 1582.
41. Johann v. Stommel (anderswo Jöris) war ein Anhänger der franz.-reformirten Kirche. Er führte ein durchaus beschauliches, allem Weltlichen fremdes Leben. Daher finden sich, außer den Belegen über seine Theilnahme an den Religionsübungen nur wenige Spuren von ihm in dem Copialbuche der Kreuzbrüder zu Köln pag. 595, dem Mannbuche des Stifts St. Georg No 46 [beide im Düsseldorfer Archiv] und dem Kölner Schrein Christoph. Nach diesem kaufte er 1589 und 1592 verschiedene Grundstücke in Köln, wurde demnächst von dem Stift St. Georg als Vasall mit einem Gute zu Polheim belehnt und besaß daselbst ein anderes Gut, von welchem sein Halfmann 1622 mit einem Scheffenlehn belehnt wurde. Seine Zurückgezogenheit hielt ihn zwar fern von dem Misgeschick seiner Freunde Evert von Jabach, Joh. von Honthum und Hieronymus von Siegen, welche sämmtlich 1600 ihrer religiösen Beziehungen wegen aus dem Senat gestoßen wurden, aber nicht von dem endlichen harten Loose, welches sämmtlichen Reformirten in Köln zu Theil wurde.
Der Senat von Köln hielt es für seine erste Pflicht, Alles zu thun, was das Aufkommen der neuen Religionslehren verhinderte, und nichts schien ihm hier wirksamer, als wenn er das materielle Wohl der Reformirten beschränkte. Und diese Beschränkung in dem Senat durchzusetzen, war wohl um deswillen leicht, weil die Reformirten grade die thätigsten und nach dieser Seite allen übrigen gefährlichsten Bürger waren und der Senat nicht nur aus rein katholischen, sondern auch beinahe allein aus Handel- und Gewerbtreibenden Mitgliedern bestand. Denn in jenen schweren Zeiten hatten sich fast überall die stadtadligen und patrizischen Geschlechter zur Erhaltung des Familienglanzes in den Besitz des Großhandels setzen müssen, und in Köln ganz besonders, weil dort das Statutarrecht[GWR 1] mit seinem Zersplitterungssystem einer auf Grundbesitz gestützten Aristocratie nie günstig sich gezeigt und selbst den Landadel zu Manchem gezwungen hatte, was bis dahin für nicht ganz cavaliermäßig gehalten worden war. So z. B. suchte 1611 den 29. Dezbr. die Freifrau von Wilach für ihren Sohn, mit dem sie absichtlich in Köln niedergekommen war, das Recht des Weinzapps nach. Aehnliches that einige Jahre später der Freiherr von Reuschenberg. K. St. A. Adelige Schiffe betrieben den Gütertransport auf dem Rhein. A. von Worms Ansicht v. Köln.
Bei dieser Sachlage waren bald die harten Verordnungen gegen die neuen Glaubensgenossen ins Leben gerufen, verfehlten aber ihren Zweck und erzeugten statt Unterwerfung eine allgemeine Aufregung. Die Reformirten behaupteten: Der Senat habe kein Gefühl für Eigenthum und Recht, und klagten ihn an, er wolle die bürgerliche Freiheit vernichten. Reiner, ein Mann von fanatischem Charakter, wußte den Zünften diese Idee so lebhaft vor Augen zu stellen, daß selbst die katholischen Zunftgenossen sich dem Senat entgegen stellten. Es kam zu Aufläufen. Kölns Verfassung war auf das gefährlichste bedroht. Die Predigten dreier Pfarrer und die Energie des Bürgermeisters v. Hardenrath im Augenblick der Entscheidung brachten Abhülfe. Die Katholiken traten zurück und der Senat sprach gegen die Reformirten das Verbannungsdecret aus. Köln selbst brachte sich hierdurch in eine traurige Lage. Seine größten Handlungshäuser gingen zu Grunde, die Freiherrn von der Heiden Belderbusch, die Herrn von Sundermann, Blitterswich und andere, welche unendlich ausgedehnte Handelsverbindungen hatten, mußten ihre Zahlungen einstellen. Die Einkünfte der Stadt verminderten sich um die Hälfte, 1400 Häuser verloren in einem Jahre ihre Einwohner, welche nach Crefeld, Mülheim und Elberfeld flüchteten und diese Städte in Flor brachten. An Johann von Stommel wurde das Verbannungsurtheil
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ Siehe Artikel Statutenlehre. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. (17.8.2011)