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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/039

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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7782. ausgeschlagen werden, und erträgt es auf den Gulden Ortssteuer-Capital 3 6 Heller einschließlich der Erhebgebühren.

Lich am 10ten August 1819.
Polizei - Amt.
Fritz.



Ausschlag der Gemeindskosten im Amte Seligenstadt.

Nach Regierungs-Entschließung vom 16. Februar 1819 ad Num. 1330 sind

1) Die für das Jahr 1818 im Amte Seligenstadt erforderlichen Gemeindskosten ausgeschlagen und demnach zu erheben angeordnet worden:
ZuSeligenstadt,vomGuldenLandessteuer-Capital51/4kr.
"Froschhausen""""31/4"
"Hainhausen""""41/2"
"Jügesheim""""21/3"
"Kleinkrotzenburg""""3 -"
"Kleinwelzheim""""3 -"
"Mainflingen""""11/2"
"Rembrücken""""5 -"
"Weiskirchen""""41/2"
"Zellhausen""""6 -"
2) Zu Bestreitung der herrschaftlichen Beet von dem Jahre 1818 von den Häusern, Aeckern, Wiesen und Gärten der Ortseinwohner, ausschließlich der Forensen, Corporationen und gnädigsten Landesherrschaft.
a.) Zu Jügesheim, 103 fl. 22 ¾ kr. mit Betrag von 1, 3 pf. vom Gulden Ortssteuer-Capital;
b.) Zu Weiskirchen, 41 fl. 40 kr. mit Betrag von 0,775 pf. vom Gulden Ortssteuer-Capital.
3) Zu Weiskirchen, zu Bezahlung der Zinsen einer Schuld aus der Kleinauheimer Markwaldtheilung, auf die Orts-Einwohner, nach ihren Gesammtsteuer-Capitalien, ausschließlich der Ausmärker, Forensen, Corporationen und gnädigsten Landesherrschaft, vom Gulden Landessteuer-Capital 1 kr.
Dieses wird andurch öffentlich bekannt gemacht
Seligenstadt den 13ten August 1819.
Großherzoglich Hessisches Amt daselbst.
Hardy.
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