Kopie des alten Systems |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/092
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819 | |
Inhalt | |
<<<Vorherige Seite [091] | Nächste Seite>>> [093] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. |
dieses Gerichtshofs bei Beförderung der Insinuationen an die Stelle der bisherigen Immediat-Justiz-Commission getreten ist.
- Darmstadt den 16. October 1819.
v. Grolman. Jaup. Freiherr von Lehmann.
In der Gemeinde Muschenheim, Amts Hungen, ist zur Gleichstellung mit den revidirten Gegenständen in Folge der Steuer-Liquidation auf den Gulden Steuer-Kapital der Besitzer der nicht revidirten Objecte eine zur Gemeinde-Kriegsschulden-Tilgung zu verwendende Vergütung von 39 kr. 3,9017 pf. zu leisten, welche in 4 Jahres-Zielen von den Beitragspflichtigen erhoben werden soll.
Es beträgt hiernach die für das Jahr 1819 von diesen noch zu erhebende Rate auf 1 fl. Steuerkapital 2 kr.; welches den Interessenten zur Nachricht andurch bekannt gemacht wird.
- Gießen den 29sten September 1819.
Haberkorn. Knorr.
Den unterm heutigen genehmigten Ausschlag, zur Bezahlung der Zinsen von gemeinen Schulden der Ortschaften des Patrimonial-Amts Heusenstamm, bringen wir zur Kenntniß der Interessenten. Derselbe beträgt auf einen Gulden Ortssteuerkapitals[GWR 1]:
in | der | Gemeinde | Heusenstamm | 4 | kr. | 1,5 | pf. |
" | " | " | Hausen | 3 | kr. | 2,02 | pf. |
" | " | " | Obertshausen | 5 | kr. | 3,44 | pf. |
- Darmstadt den 12ten Oktober 1819.
Kekulé. Küchler.
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ Die in dieser Ausgabe der Sammlung des RegBl von 1819 unleserlichen Worte/Zahlen wurden aus einer anderen ergänzt.