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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/093
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819 | |
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Regierungsblatt.
Nachstehende Erklärung, wegen der zwischen der Großherzoglich Hessischen und der Königlich Preußischen Regierung, in Betreff der sicheren Transportirung und nächtlichen Bewachung der Preußischen Militär-Arrestaten, abgeschloßenen Uebereinkunft:
- Zwischen der Großherzoglich Hessischen und der Königlich Preußischen Regierung ist zur nachträglichen Vervollständigung der zwischen beiden Staaten bestehenden Durchmarsch- und Etappen-Konvention vom 17ten Januar 1817, in Rücksicht des sichern Transports und der nächtlichen Bewachung der durch das Großherzogthum Hessen zu transportirenden Königlich Preußischen Militär-Arrestaten, folgende Uebereinkunft verabredet und abgeschlossen worden:
- Die Verpflegung der Militär-Arrestaten wird in derselben Art vergütet, als solches die gedachte Etappenkonvention vom 17ten Januar 1817 in Rücksicht der durchziehenden Militärs überhaupt festgesetzt.
- Die Eskortirung durch Landdragoner oder Landwehr, wird mit vier guten Groschen für die Meile und für jeden Eskortirenden, er sey zu Fuß oder zu Pferde, bezahlt.
- Die Zahl der eskortirenden Mannschaft wird jedesmal von den Königlich Preußischen Behörden unter dem Vorbehalte bestimmt, daß es den Großherzoglich Hessischen