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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819/114

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1819
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fl.
kr.
pf.
An das Herzogthum Nassau1,065fl.18kr. -pf.
An das Fürstenthum Hanau530"14"2"
7,385221
38.)An Rückvergütungen aus eingegangenen Kaiserl. Russischen Verpflegungsgeldern:
An die Provinz Oberhessen4,864fl.4kr. -pf.
An die Stadt Wetzlar56"33"3"
4,920373
39.)An Rückvergütung an die Provinz Oberhessen, wegen des eisernen Lazareth-Vorschusses1,955402
40.)Desgleichen wegen der Königl. Franz. Entschädigungsgelder für Kriegsgefangene99155 -
41.)An Erhebgebühr für Besoldungs- und Capitalien-Steuer396441
42.)An Kosten der Cassenverwaltung15,10212
43.)An Gratificationen2,15148 -
44.)An allerhand zufälligen Ausgaben auf besondere Decretur1,485213
45.)Behuf der Provinzial-Kriegskosten-Ausgleichung367,8738 -
Summa
3,091,42717 -
Von der Einnahme à
3,098,6931 -
vorstehende Ausgabe abgezogen
3,091,42717 -
Blieb am 19ten August Casse-Vorrath:
7,265
44 -

Es ergiebt sich aus vorstehender Nachweisung daß am 19ten August 1810 die verzinslichen Passiv-Kapitalien der Landkriegskostenkasse noch 198,390 fl. die Activkapitalien aber 145,100 fl. betragen haben. Unter den letzteren befinden sich die Obligationen, welche von mehreren Gemeinden Behuf der Kriegskosten-Ausgleichung an Zahlungsstatt gegeben worden sind.

An ausgeschriebenen Steuern stehen der Kasse noch zurück , und zwar:
an dem 1/10 pCt.673fl.15kr.
von 1813-141783"32"1pf.
vom Jahr 181518130"49"3"
20587"37" -"
An Besoldungssteuern
Behuf der Ausgleichung9663"50"1"
Summa
30251fl.27kr.1pf.

Diese Ausstände mit Ausnahme der Besoldungssteuer-Rückstände haften Theils auf den abgetretenen Landestheilen, Theils werden sie durch Abrechnungen und Decreturen, welche der Casse noch nicht zugerechnet sind, niedergeschlagen. Aus vorstehender Nachweisung geht ferner hervor, daß für die Periode, für welche die Landkriegskosten-Ausgleichung verordnungsmäßig festgesetzt ist, nämlich von Ende October 1813 bis Ende December 1815 nicht 33 Monatskreuzer (soll heißen 33 Kreuzer auf den Gulden Landsteuer-Kapital) wie in einer öffentlichen Druckschrift irrigerweise angegeben ist, sondern nur 18 Kreuzer nebst einem 1/10 Prozent Vermögenssteuer, dessen Ertrag jenem von 12/3 kr. auf den Gulden Landsteuerkapital beyläufig gleich kam, erhoben worden sind.

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