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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/394
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820 | |
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(Namen desselben) | (Namen desselben) |
über die auf Anweisung der Großherzoglichen Obereinnehmerei geleisteten, und derselben in Zurechnung zu bringenden Zahlungen für das Jahr 18 …..
Geführt durch den Steuer-Einnehmer N. zu N.
Monat. | |||||||||
fl. | kr. | pf. | fl. | kr. | pf. | ||||
1 | 1 2 | Juli 27. | Laut Anweisung des Hrn. Obereinnehmers N. vom 6. d. M. an Hrn. N. zu N. gezahlt an Taggeldern wegen der Steu- erregulirung zu N. laut dessen Quit- tung | 15 | |||||
2 | 3 | Juli 31. | Hebgebühren für mich, den Steuereinneh- mer, von den im Laufe dieses Monats erhobenen und abgelieferten 900 fl. lt. meiner Quittung | 27 | 42 | ||||
Obige 42 fl. wurden bei der Ablieferung vom 12. August d. J. Nro. 82 des Steuer-Journals, der Großherzogl. Obereinnehmerei lt. deren Quittung vom gleichen Tage in Zurechnung ge- bracht. | |||||||||
3 | 1 | August 20. | Laut Anweisung etc. |