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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/143

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis:
A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ
Alphabetisches Namensverzeichnis:
ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ
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Nr. 13.
II.
Verzeichniß
derjenigen steuervereinsländischen Erzeugnisse, welche bei ihrem unmittelbaren Uebergange in den Zollverein einer geringeren als der tarifmäßigen Eingangsabgabe zu unterziehen sind, beziehungsweise von derselben ganz frei bleiben.
L
a
u
f
e
n
d
e

N
r
.
Benennung der Gegenstände.
Position
des
Vereins-
Zoll-
Tarifs.
Ver-
trags-
mäßiger
Ab-
gaben
satz.
Rthl. sGr.
Bemerkungen.
für den Zollzentner
12Leder und Lederwaaren:
a)lohgare oder nur lohroth gearbeitete Häute, Fahlleder, Sohlleder, Kalbleder, Sattlerleder, Stiefelschäfte, ingleichen sämisch- und weißgares Leder21a.3 -Nur für die unmittelbaren Versendungen Seitens der Verfertiger dieser Waaren.
b)Korduan, Marokin, Saffian und lackirtes Leder21b.625
c)Stiefeln und Schuhe aus Leder (grobe Schuhmacherwaaren)21c.25
13Leinengarn und Leinenwaaren:
a)rohes Garn (Handgespinnst)22a.2.frei.
b)Zwirn22c.frei.
c)graue Packleinwand und Segeltuch22e.frei.
d)rohe Leinwand, roher Zwillich und Drillich22e.frei
e)gebleichte, gefärbte, gedruckte oder in anderer Art zugerichtete, auch aus gebleichtem Garne gewebte Leinwand; gebleichter oder in anderer Art zugerichteter Zwillich und Drillich; rohes und gebleichtes, auch verarbeitetes Tisch- Bett- und Handtücherzeug, leinene Kittel, neue Leibwäsche22f.8 -
f)Netze, Fischer-, Vogel-, Jagd- und Pferde-, von ungebleichtem Flachs- und Hanfgarn22e.1 -
14Material- und Spezerei-, auch Konditorwaaren und andere Konsumtibilien:
a)Bier aller Art in Fässern, auch Meth in Fässern25a. -7 1/2
b)Bärme oder Hefen, trockene (Preßhefen)25b.310Beim Eingange über die Herzogl. Braunschweigische Gränze.
c)Essig in Fässern25c.1 -
d)Butter:a) in Stücken25g.frei.
b) eingeschlagen25g.15Bis zu einem jährlichen Quantum von 2000 Zentnern beim Eingange über die Herzoglich Braunschweigische Gränze.
e)Fleisch, ausgeschlachtetes: frisches und zubereitetes; auch ungeschmolzenes Fett, Schinken, Speck , Würste; desgl. großes Wild25h.frei.
f)Cichorien25m.frei.
g)Käse aller Art25o.frei.
h)Bäckerwaaren, gewöhnliche, einschließlich ZwiebackA.E.A. u. 25p.frei Nur in Transporten bis zu 3 Zentnern od. auf Versendungsscheine der Müller, welche dasselbe gemahlen haben.
i)Honigkuchen und Pfeffernüsse25p.3 -
k)Mehl, unverpackt oder in Säcken25q.frei.
l)Kraftmehl, Nudeln, Puder, Stärke; Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsenfrüchten, mit Ausnahme von Mehl, nämlich: geschrotete oder geschälte Körner, Graupe, Gries und Grütze25q.frei.
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