Kopie des alten Systems

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/142

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis:
A BC DEF GHI/J KLMNO PQR S TUVWZ
Alphabetisches Namensverzeichnis:
ABCD EFGH JKL MNOPQR STU VWYZ
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Nr. 13.
II.
Verzeichniß
derjenigen steuervereinsländischen Erzeugnisse, welche bei ihrem unmittelbaren Uebergange in den Zollverein einer geringeren als der tarifmäßigen Eingangsabgabe zu unterziehen sind, beziehungsweise von derselben ganz frei bleiben.
L
a
u
f
e
n
d
e

N
r
.
Benennung der Gegenstände.
Position
des
Vereins-
Zoll-
Tarifs.
Ver-
trags-
mäßiger
Ab-
gaben
satz.
Rthl. sGr.
Bemerkungen.
für den Zollzentner
d)gepreßtes, geschliffenes, abgeriebenes, geschnittenes, gemustertes weißes Glas; auch Behänge zu Kronleuchtern von Glas, Glasknöpfe, Glasperlen und Glasschmelz10c.3 -
e)Spiegelglas, wenn das Stück nicht über 288 Preuß. □ Zoll mißt10d.3 -
f)farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas ohne Unterschied der Form; Glaswaaren in Verbindung mit unedlen Metallen und anderen, nicht zu den Gespinnsten gehörigen Urstoffen, desgleichen Spiegel, deren Glastafeln nicht über 288 Preuß. □ Quadratzoll das Stück messen10e.4 -Für Versendungen der Glashütten i. Steuerverein, gegen beglaubigte Ursprungszeugnisse der Verfertiger.
9Holz, Holzwaren:
a)Brennholz12a.frei
b)Bau- und Nutzholz, auch Holz in geschnittenen Fournieren12b. u. Anmerk. 1frei
c)hölzerne Hausgeräthe (Meubles) und andere Tischler-, Drechsler- und Böttcherwaaren, welche gefärbt, gebeizt, lakirt, polirt oder auch in einzelnen Theilen in Verbindung mit Eisen, Messing oder lohgarem Leder verarbeitet sind; auch gerissenes Fischbein12e.1 -
d)grobe, rohe, ungefärbte Böttcher-, Drechsler-, Tischler- und bloß gehobelte Holzwaaren und Wagnerarbeiten, grobe Maschinen von Holz und grobe Korbflechterwaaren12e. u. h. Anmerkung.frei.
10Hopfen13. -10
11Kupfer und Messing:
1.geschmiedetes, gewalztes, gegossenes zu Geschirren; Kupferschaalen, wie sie vom Hammer kommen; Blech, Dachplatten, gewöhnlicher und plattirter Draht; polirte, gewalzte, auch plattirte Tafeln und Bleche19a.frei Nur Produkte der Hannoverschen Hüttenwerke, gegen Ursprungszeugnisse der landesherrlichen Hütten und Faktoreien.
2.Kupfer- und Messingwaaren, gröbere, als: Kessel, Pfannen u. dergl.19b.6 -Nur für die unmittelbaren Versendungen Seitens der Verfertiger dieser Waaren.
3.Roh- (Stück-) Messing, Roh- oder Schwarzkupfer, Garoder Rosettenkupfer, altes Bruchkupfer oder Bruchmessing, Kupfer- und Messingfeile, Glockengut, Kupfer- und andere Scheidemünzen zum Einschmelzen (die Münzen auf besondere Erlaubnißscheine eingehend.)19. Anmerkung.frei. Nur Produkte der Hannoverschen Hüttenwerke, gegen Ursprungszeugnisse der landesherrlichen Hütten und Faktoreien.
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