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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/016

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
Alphabetisches Inhaltsverzeichnis:
ABC DEF GHI/JKL MNOP RS TUVWZ
Alphabetisches Namensverzeichnis:
ABC DEFGH I/JKLM NOPRS TUVWZ
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No. 2.



Nach ihrer Heimath gehören an:
derProvinzOberhessen63Männer,32Frauen,
""Starkenburg76"90"
""Rheinhessen32"42"
" Landgrafschaft Hessen-Homburg1"5"
172Männer,169Frauen.
Der Confession nach sind:
Evangelische132Männer,114Frauen,
Katholische31"41"
Mennoniten1"1"
Deutschkatholische1" -"
Juden7"13"
172Männer,169Frauen.

Außerdem wurden während des Jahres 1859 definitiv entlassen: 124 im Laufe der Jahre 1850 bis Ende 1856 provisorisch entlassene Pfleglinge. -
Außerhalb des Großherzoglichen Landeshospitals wurden aus dem Fonds der Anstalt unterstützt: 68 Personen.

Darmstadt, den 5. Januar 1860.
Großherzogliches Kreisamt Darmstadt.
v. Willich.



Bekanntmachung,
die Verkündigung gerichtlicher Anzeigen in der Provinz Rheinhessen betreffend.

Nachdem das Großherzogliche Bezirksgericht Alzey in seiner Generalversammlung vom 5. December 1859 in Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnung vom 12. Januar 1852 die "Wormser Zeitung" als dasjenige in der Provinz Rheinhessen erscheinende Zeitungsblatt bezeichnet hat, durch welches die in dem Bezirke des genannten Gerichts nothwendig werdenden, in Artikel 1 der gedachten Verordnung aufgeführten, gerichtlichen Anzeigen für die Dauer des Jahres 1860 zu verkünden sind und dieser Beschluß die nach Art. 2 der erwähnten Verordnung erforderliche Genehmigung des Großherzoglichen Ministeriums der Justiz erlangt hat, so wird dieß andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Verzeichniß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit des Art. 30 des Strafgesetzbuchs bekannt zu machender Straferkenntnisse der Gerichte der Provinz Starkenburg.
Es wurden verurtheilt:
I. Von dem Großherzoglichen Assisenhof der Provinz Starkenburg:
1)Susanna Huart, ohne Gewerbe, von Münster, durch Urtheil vom 7. April 1859, wegen Kindesmords, in eine Zuchthausstrafe von 51/2 Jahren;
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