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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/172
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
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Anlage A.*)
Dem (Vor- und Zuname, Charge und Truppentheil etc.) ist gegenwärtiger Civilversorgungsschein nach
einer activen Militärdienstzeit von
ertheilt worden.
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Civildienste bei den
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt.
Der Inhaber bezieht eine Pension von … … … … … … … … … … … … monatlich.
N. N., den … … ten … … … … … … … … … 18 … … …
(Behörde, welche über den Anspruch auf den Civilversorgungsschein entschieden hat.) | ||
Alter: … … … … … Jahre. | ||
(Nr. des Civilversorgungsscheins.) (Nr. der Invalidenliste.) | Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten. |
*) Die Civilversorgungsscheine – Anlage A bis C - sind in Form eines Buches, wie die Militärpässe. anzulegen. Die Vorderseite des Umschlages ist bei dem Civilversorgungsschein nach Anlage A mit einem großen, bei dem Civilversorgungsschein nach Anlage B mit einem kleinen Reichsadler zu versehen. Von den Civilversorgungsscheinen sämmtlicher drei Gattungen erhalten diejenigen, weiche für Unteroffiziere bestimmt sind, die nach mindestens achtjähriger activer Dienstzeit aus dem Heere oder der Marine ausscheiden, einen Umschlag von rother, alle übrigen Civilversorgungsscheine aber einen solchen von blauer Farbe. Den Civilversorgungsscheinen werden Nachrichten über den Bezug der Invalidenpension und die Versorgung der Militäranwärter vorgedruckt.