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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/180
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882 | |
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Anlage E2.
Dem (Vor- und Zuname, Charge und Truppentheil etc. - bezw. Charge in der Gendarmerie, in dem Landjägercorps oder in der Schutzmannschaft) kann eine der den Militäranwärtern im
vorbehaltenen Stellen übertragen werden.
Inhaber bezieht eine Pension den … … … … … … … … … … monatlich.
N. N., den … … ten … … … … … … … 18… … …
(Behörde, welche über die Ertheilung der Bescheinigung entschieden hat.) | ||
Alter: … … … … … Jahre. | ||
(Nr. der Bescheinigung.) (Nr. der Invalidenliste.) | (Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.) |
Anlage E3.
Dem (Vor- und Zuname, Charge und Truppentheil etc. - bezw. Charge in der Gendarmerie, in dem Landjägercorps oder in der Schutzmannschaft) kann eine der den Militäranwärtern im
vorbehaltenen Stellen übertragen werden.
Inhaber bezieht eine Pension den … … … … … … … … … … monatlich.
N. N., den … … ten … … … … … … … 18… … …
(Behörde, welche über die Ertheilung der Bescheinigung entschieden hat.) | ||
Alter: … … … … … Jahre. | ||
(Nr. der Bescheinigung.) (Nr. der Invalidenliste.) | (Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.) |