Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net

Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882/B034

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.

Wechseln zu: Navigation, Suche
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1882
<<<Vorherige Seite
[B033]
Nächste Seite>>>
[B035]
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Beilage Nr. 5.


      A. Gemeinden, für welche noch keine legalisirten Grundbücher vorhanden waren:

I. Provinz Starkenburg.
1) Amtsgericht Darmstadt II:
      Weiterstadt.
2) Amtsgericht Groß-Umstadt:
      Lengfeld.
3) Amtsgericht Höchst:
      Hetschbach, König.
4) Amtsgericht Langen:
      Mörfelden.
5) Amtsgericht Michelstadt:
      Unter-Gersprenz.

II. Provinz Oberhessen.
1) Amtsgericht Alsfeld:
      Altenburg.
2) Amtsgericht Bad-Nauheim:
      Rödgen.
3) Amtsgericht Gießen:
      Burkhardsfelden, Trais a. d. L.
4) Amtsgericht Herbstein:
      Altenschlirf.
5) Amtsgericht Nidda:
      Harbwald.
6) Amtsgericht Vilbel:
      Massenheim.


      B. Gemarkungen, für welche zwar Grundbücher nach den Resultaten einer Flurvermessung vorhanden waren, nunmehr aber nur Grundbücher nach den Resultaten einer Parzellenvermessung legalisirt worden sind.
I. Provinz Starkenburg.
1) Amtsgericht Fürth:
      Mörlenbach.
2) Amtsgericht Gernsheim:
      Klein-Rohrheim.

II. Provinz Oberhessen.
1) Amtsgericht Homberg:
      Maulbach, Otterbach.
2) Amtsgericht Nidda:
      Kohden, Ober-Lais, Ober-Mockstadt.
Persönliche Werkzeuge