Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/122

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885
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Nr. 19.



      Zum Zwecke der Ausbildung im Hufbeschlaggewerbe werden nach Bedürfniß Unterrichtskurse von Staatswegen eingerichtet.

Artikel 3.

      Im Fall eines besonderen Bedürfnisses kann Unser Ministerium des Innern und der Justiz von der in Artikel 1 erster Absatz enthaltenen Vorschrift Dispensation ertheilen.

Artikel 4.

      Unser Ministerium des Innern und der Justiz ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.

      Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
      Darmstadt, den 13. Juni 1885.

      (L. S.)

LUDWIG.
Finger.
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