![]() |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885/123
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1885 | |
<<<Vorherige Seite [122] | Nächste Seite>>> [124] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. |
Regierungsblatt.
Nr. 20.
Darmstadt, den 22. Juni 1885
den Bau und Betrieb von Nebenbahnen betreffend.
Vom 13. Juni 1885.
LUDWIG IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
Zur Ausführung des Gesetzes vom 29. Mai 1884, die Nebenbahnen betreffend, haben Wir verordnet und verordnen hiermit, wie folgt:
Zur Vornahme von Vermessungs- und Vorarbeiten für die Anlage von Nebenbahnen ist die Genehmigung Unseres Ministeriums der Finanzen im Einvernehmen mit Unserem Ministerium des Innern und der Justiz erforderlich.
Gesuche wegen Verleihung Unserer Landesherrlichen Concession zum Bau und Betrieb von Nebenbahnen sind bei Unserem Ministerium der Finanzen einzureichen. Hierbei müssen als Ergebnisse der generellen Vorarbeiten und weiter vorgelegt werden: