Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/028

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Nr. 1.



6a. Der Zug soll langsam fahren.
bei Tage:

      Außer dem Vorhergehend an-
gegebenen Signalzeichen ein Stab
mit runder Scheibe am Telegraphen-
mast befestigt.
bei Dunkelheit:

      Grünes Licht der Signallaterne
des Telegraphenmastes.
7a. Der Zug soll halten (Haltsignal).
bei Tage:

      Rechtsseitiger Telegraphenarm
wagerecht gestellt.
bei Dunkelheit:

      Rothes Licht der Signallaterne
des Telegraphenmastes.
      Die optischen Signale am Blockstationstelegraphen, welche in der Ruhestellung "Halt" zeigen müssen, sind wie folgt zu geben:
8. Freie Fahrt.
bei Tage:

      Rechtsseitiger Telegraphenarm
schräg nach oben gerichtet (unter einem
Winkel von etwa 45 Grad).
bei Dunkelheit:

      Weißes Licht der Signallaterne.
9. Halt.
bei Tage:

      Rechtsseitiger Telegraphenarm
wagerecht.
bei Dunkelheit:

Rothes Licht der Signallaterne.



II. Signale auf und vor den Stationen:
a. Die akustischen Signale mit der Stationsglocke.
10. Die Abfahrt des Zuges naht, eventuell auch
Erlaubniß zum Einsteigen.
Kurzes Läuten und ein deutlich markirter Schlag.
11. Einsteigen. Zwei markirte Schläge.
12. Abfahrt. Drei markirte Schläge.
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