Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/034

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Nr. 1.



22. Die Telegraphenleitung ist zu revidieren.
bei Tage:

      Eine weiße runde Scheibe vorn
an der Locomotive oder an jeder
Seite des Zuges.
bei Dunkelheit:

      Kein besonderes Signal.
23. Der Bahnwärter soll sofort seine Strecke revidiren.
bei Tage:

      Ein Schaffner schwingt seine Mütze oder einen
anderen Gegenstand dem Wärter zugewendet.
bei Dunkelheit:

      Ein Schaffner schwingt seine Laterne dem
Wärter zugewendet.
IV. Signale des Zugpersonals.
Die akustischen Signale des Zugpersonals sind zu geben wie folgt:
a. mit der Dampfpfeife:
24. Achtung geben (Achtungssignal).       Ein mäßig langer Pfiff,
25. Bremsen anziehen.
a. mäßig.
      Ein kurzer Pfiff,
b. stark.
      Drei kurze Pfiffe schnell hintereinander,
26. Bremsen loslassen.       Zwei mäßig lange Pfiffe schnell hintereinander,
b. mit der Mundpfeife
27. Das Zugpersonal soll seine Plätze einnehmen       Ein mäßig langer Pfiff,
28. Abfahrt. Zwei mäßig lange Pfiffe,
V. Rangirsignale.
a. Akustische, mit der Mundpfeife oder dem Horn,sind in folgender Weise zu geben.
29. Vorziehen. Ein langer Pfiff oder Ton,
30. Zurückdrücken. Zwei mäßig lange Pfiffe oder Töne,
31. Halt. Drei kurze Pfiffe oder Töne schnell hintereinander.
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