![]() |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/123
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886 | |
<<<Vorherige Seite [122] | Nächste Seite>>> [124] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. |
Regierungsblatt.
Nr. 21.
Darmstadt, den 3. September 1886
Inhalt: | Verordnung, die Anwendung des Gesetzes vom 26. Juli 1884 über die Enteignung von Grundeigenthum auf den Erwerb von Gelände zur Erweiterung des Artillerie-Schießplatzes in der Gemarkung Griesheim durch das Reich betreffend. |
die Anwendung des Gesetzes vom 26. Juli 1884 über die Enteignung von Grundeigenthum auf den Erwerb von Gelände zur Erweiterung des Artillerie-Schießplatzes in der Gemarkung Griesheim durch das Reich betreffend.
Vom 28. August 1886.
LUDWIG IV. von Gottes Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.
Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes vom 26. Juli 1884, die Enteignung von Grundeigenthum betreffend, haben Wir verordnet und verordnen hiermit wie folgt:
Dem Deutschen Reiche wird hiermit das Recht ertheilt, das zur Erweiterung des Artillerie- Schießplatzes in der Gemarkung Griesheim benöthigte Grundstück Flur XXXIV Nr. 257, der Gemeinde Griesheim gehörig, nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes vom 26. Juli 1884, die Enteignung von Grundeigenthum betreffend, zu erwerben.