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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/207
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887 | |
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Anlage 1.
Branntwein zur Nachversteuerung an.
.. .. .. .. .. .. .. .. , den .. .. .. .. Oktober 1887.
(Angabe der Wohnung.) |
Die Deklaration ist heute vorgelegt und im Anmeldungs-Register unter Nr. .. .. .. eingetragen worden.
.. .. .. .. .. .. .. .. , den .. .. .. .. Oktober 1887.
Bei der Erhebung der Nachsteuer bleiben Beträge unter 5 Pf. Reichswährung außer Betracht, dagegen werden höhere Pfennigbeträge, soweit sie durch 5 ohne Rest theilbar sind, unter Weglassung der überschießenden Pfennige erhoben.