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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887/B131
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1887 | |
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Inhalt: | 1) Bekanntmachung, die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen pro 1887/88 betr. - 2) Uebersicht der für das Jahr 1887/88 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse in den Gemeinden des Kreises Friedberg. - 3) Bekanntmachung, die für das Jahr 1887/88 zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der Gemeinde Ilbenstadt zu erhebenden Umlagen betreffend. - 4) Verzeichniß der zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse in den Landgemeinden des Kreises Worms für 1887/88 erforderlichen Umlagen. - 5) Berichtigung. |
die Erhebung von Umlagen der Stadt Gießen pro 1887/88 betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen für 1887/88 von der Stadt Gießen folgende Umlagen erhoben werden:
a. | Auf das gesammte Kommunalsteuerkapital der Einwohner und Forensen | ||
b. | Auf das Steuerkapital der Mitglieder der evangelischen Gemeinde Gießen |
4 880 - "
| |
c. | Auf das Grundsteuerkapital, Parzellenvermessungskosten |
1 987,76 "
| |
wozu sich der Beitrag auf eine Mark Steuerkapital berechnet: |
für | den | Ausschlag | a. | auf | 25,500 | ![]() |
" | " | " | b. | " | 0,540 | " |
" | " | " | c. | " | 0,660 | " |
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung der Umlagen in 6 Zielen, und zwar in den Monaten April, Juni, August, Oktober, Dezember 1887 und Februar 1888 erfolgen soll.
Gießen, am 4. Juni 1887.
Dr. Boekmann.