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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/046
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
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Anlage IV.
Nr. ... ... ... ... ... (des Giftbuchs).
Von (Firma des abgebenden Geschäfts) ... ... ... ... ... ... zu (Ort) ... ... ... ... ...
bekenne ich hierdurch ... ... ... ... ... (Menge) ... ... ... ... ... ... (Name des Gifts) ... ... ... ... ... ... zum
Zwecke de... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
wohl verschlossen und bezeichnet erhalten zu haben.
Der aus einem unvorsichtigen Gebrauche des Giftes entstehenden Gefahren wohl bewußt, werde ich dafür Sorge tragen, daß dasselbe nicht in unbefugte Hände gelangt und nur zu dem vorgedachten Zwecke verwendet wird.
Das Gift soll durch ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... abgeholt werden.
Wohnung.) | Erwerbers.) (Eigenhändig geschrieben.) |
Das oben bezeichnete Gift habe ich im Auftrage des ... ... ... ... ... (Name des Erwerbers) in Empfang
genommen und verspreche, dasselbe alsbald unversehrt an meinen Auftraggeber abzuliefern.
Abholenden.) (Eigenhändig geschrieben.) |