![]() |
Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider. This is an old copy of the GenWiki and reflects the status as of May 8, 2022. Please visit us at wiki.genealogy.net |
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/194
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
<<<Vorherige Seite [193] | Nächste Seite>>> [195] |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig. |
- Hinterlegung des Strafbetrages auf diese Art der Bekanntmachung hinzuweisen, sowie über die gesetzlichen Rechtsmittel und die Folgen ihres Nichtgebrauches zu belehren."
- Hinterlegung des Strafbetrages auf diese Art der Bekanntmachung hinzuweisen, sowie über die gesetzlichen Rechtsmittel und die Folgen ihres Nichtgebrauches zu belehren."
Der folgende, nunmehrige dritte Absatz erhält hiernach die Eingangsfassung:
- "Ist eine solche Hinterlegung nicht erfolgt, so kann in erheblicheren Fällen etc."
- "Ist eine solche Hinterlegung nicht erfolgt, so kann in erheblicheren Fällen etc."
Im Uebrigen bleibt der § 30 bestehen.
Darmstadt, den 18. September 1895.
Weber.
Hellwig.