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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/195
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
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Regierungsblatt.
Nr. 35.
die Tagegelder, Reisekosten und Umzugskosten der Civilbeamten betreffend.
Vom 2. Oktober 1895.
Seit unserer Bekanntmachung vom 17. April 1889 (Regierungsblatt I Nr. 9) sind mit Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs weiter die nachverzeichneten neu geschaffenen Stellen des diesseitigen Geschäftsbereichs in die Klasseneintheilung der Verordnung vom 9. September 1879, die Tagegelder, Reisekosten und Umzugskosten der Civilbeamten betreffend (Regierungsblatt Nr. 43), eingereiht worden, und zwar:
1) | in die bei § 3 unter Ziffer 4 bezeichnete Klasse: die ständigen juristischen Hülfsarbeiter bei dem Ministerium der Finanzen, der Vorstand der Baubehörde für Nebenbahnen, der Vorstand des bautechnischen Bureaus der Ministerialabtheilung für Eisenbahnwesen, die Eisenbahnbaumeister für die Nebenbahnen, die Eisenbahnbauassessoren und die Steuerkommissariatsassistenten; | |
2) | in die bei § 3 unter Ziffer 5 bezeichnete Klasse: die Revisionsgeometer; |