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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B228

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Beilage Nr. 28.


C. Vergleichung.
Die Gesammteinnahme beträgt
2 511 374
19
Die Gesammtausgabe beträgt
1 312 179
02
Verglichen, erscheint Rest
1 199 195
17
Dieser Rest besteht:
a. in liquidirten Ausständen
2 898
21
b. in baarem Vorrath
1 196 796
"
96
"
zusammen, wie oben
1 199 195
17

      Dieser Kassevorrath ist jedoch nicht baar vorhanden, sondern wurde zu den Ausgaben der Rechnungsjahre 1894 und 1895 verwendet, resp. bei der Bank für Handel und Industrie dahier deponirt.
            Darmstadt, am 25. September 1895.

(gez.) Veit.



Anhang

zur Rechnung Großherzoglicher Brandversicherungskasse für 1893.

Großherzogliche Landesfeuerlöschkasse.

A. Einnahme.
1) Beitrag Großherzoglicher Brandversicherungskasse in Gemäßheit der Bestimmung
in Art. 14 des Gesetzes vom 29. März 1890 und zwar 11/2 % der pro 1892 erhobenen
Brandversicherungsbeiträge
17 144
-
2) Desgleichen aus Großherzoglicher Hauptstaatskasse für 1893/94
6 000
-
Summe der Einnahme
23144
-
B. Ausgabe.
1) Unterstützungen an verunglückte Feuerwehrleute:
in
der
Provinz
Oberhessen1 171 65
"
"
"
Starkenburg 2 961
"
86
"
"
"
"
Rheinhessen1 736
"
25
"
5 869
76
2)Beihülfen an Gemeinden und Feuerwehren zur Anschaffung von
Ausrüstungsgegenständen :
in
der
Provinz
Oberhessen
3 291
98
"
"
"
Starkenburg
3 100
"
-
"
"
"
"
Rheinhessen
2 600
"
-
"
8 991
98
3) Dem Landesausschuß Hessischer Feuerwehren Beitrag zu den Kosten der
Geschäftsführung
300
-
zu übertragen
15 161
74
Persönliche Werkzeuge