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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B229
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
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Das Ehrenzeichen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren wurde ertheilt:
Durch Allerhöchste Entschließung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs vom 23. November l. Js. den Brandmeistern der freiwilligen Feuerwehr zu Mainz Johann Baptist Becker und Theobald Gimbelim.
Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
am | 23. Dezember dem Fußgendarm Wolf im Gendarmeriekorps die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der ihm von Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und König von Preußen verliehenen Medaille zum Kronenorden zu ertheilen. |
Am | 5. Dezember wurde der am 24. August 1892 zu Frankfurt a. M. geborenen Tochter der Maria Muhn aus Brensbach, Maria Muhn in Flensburg, gestattet, statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Lassen" zu führen. |