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Patrimonialgericht
aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Definition:
- Die Gerichtsbarkeit war mit dem Besitz eines Gutes (patrimonium) verbunden.
- Siehe hierzu Artikel Patrimonialgericht. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Beispiele
- Die Gutsherrschaft verfügte bis 1849 über das patrimoniale Stadtgericht von Greiffenberg