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Rentmeister
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Amtssprache
- Rentmeister, Rhmtr., Rhentm., Rtmstr. (Abk.)
Berufsbezeichnung
- Bedeutung
- vor 1802: Rentmeister, vorwiegend mit der Verwaltung von Einkünften und Ausgaben, oft aber auch mit jurisdiktionellen Aufgaben betrauter Beamter, häufig in leitender Stellung, besonders im herrschaftlichen (auch: landständischen) Bereich. Werden auch erwähnt bei der Verwaltung von Armenstiftungen (Armenvermögen). [1]
- Amtsrentmeister
- Vor 1802: Im Fürstbistum Münster bildeten die historischen Ämter die unteren staatlichen Verwaltungsbehörden. Deren Repräsentant war der jeweilige Amtmann oder Droste. An der Spitze der Verwaltung stand der Amtsrentmeister.
* siehe Amt im Fürstbistum Münster
- Hausrentmeister
- Haus Ostendorf, 1752 Hausrentmeister des freiadeligen Hauses in der Herrlichkeit Lippramsdorf.
Beispiel
- Haus Ostendorf: 1747 "präsentibus H. Rhentm. Bruns und Haußvoigten Friederichen Even"
Fußnoten
- ↑ Quelle: Jacob Grimm und Wilhelm Grimm: Das Deutsche Wörterbuch