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Restkreis St. Wendel-Baumholder

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Restkreis St. Wendel-Baumholder: Ämter, Kantone, Schultheissbezirke u. Bürgermeistereien, Stände, Städte u. Gemeinden, Verwaltungsbezirke mit lokaler Zuständigkeit bei Standesamt (Personenstandsregister), Katasteramt, Amtsgericht (Testamenten, Nachlaß-, Erbschafts- u. anderen Gerichtssachen), Polizei, Bauamt ...

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Rheinland-Pfalz > 1822 bis 1945: Rheinprovinz <> Regierungsbezirk Trier > Restkreis St. Wendel-Baumholder,

Inhaltsverzeichnis

Einführung

Gebietsänderungen

  • 1834 wurde das zum Fürstentum Lichtenberg erhobene Land an Preußen verkauft, das das Gebiet zum Kreis Sankt Wendel machte.
  • 1920 Versailler Vertrag: das Saargebiet unter Verwaltung des Völkerbundes, zum Saargebiet gehörte u. a. der südliche Teil des Kreises Sankt Wendel, der bei Preußen verbleibende Teil hieß fortan Restkreis St. Wendel-Baumholder.
  • 01.03. 1935 Beendigung der Verwaltung des Völkerbundes. Das nunmehrige "Saarland" wurde der Reichsverwaltung direkt unterstellt und der Restkreis St. Wendel-Baumholder blieb weiterhin administrativ getrennt.
  • 01. 04.1937 (Groß-Hamburg-Gesetz) wurde der oldenburgische Kreis Birkenfeld im Austausch für Wilhelmshaven ebenfalls auf das Land Preußen übertragen, das ihn der Rheinprovinz angliederte und mit dem Restkreis Sankt Wendel vereinigte.

Zeitzeichen 1895

Verwaltungsbezirke 1930/31


Ehemaliges Amt im Restkreis St. Wendel-Baumholder (Regierungsbezirk Trier)

Amt Baumholder | Amt Burglichtenberg | Amt Grumbach | Amt Oberkirchen | Amt Sien


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