Kopie des alten Systems

Dies ist eine alte Kopie des GenWiki und spiegelt den Stand vom 8. Mai 2022 wider.

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Stadtsekretär

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Bedeutung:

Vor 1802: Stadtsekretär, Leiter der Stadtverwaltung; derjenige verpflichtete Beamte des Stadtrats, welcher die das Kommunalwesen der Stadt betreffenden öffentlichen Verhandlungen verzeichnet, und das Protokoll über die von dem Stadtrate verhandelten Geschäfte führt. Ihm unterstehen die Registratoren, Kalkulatoren, Kanzlisten, Tor- und Nachtwächter und sonstigen städtischen Bediensteten.

Im Fürstbistum Münster und anderen Staaten mußten sie Rechtsverständige sein und konnten, lokal unterschiedlich, Sitz und Stimme im Rat haben. Er hat sämmtliche Stadtbücher und das ganze Kanzlei- und Registraturwesen unter seiner Aufsicht und in seiner Verwahrung, so auch das Stadtarchiv.

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