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Hausprotokollbuch
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Inhaltsverzeichnis |
Amtssprache
- Hausprotokollbuch
- städtisches Protokollbuch
- 1.Bedeutung
- Der Schreiber einer Herrlichkeit eines freideligen Hauses war verpflichtet ein Protokollbuch oder Hausprotokollbuch als Verhandlungsbuch zu führen, in welchem in Kurzfassung die judicialia und extrajudicialia, so wie sie vorkamen, verzeichnet wurden. Überwacht und aufbewahrt wurden diese vom in Herrlichkeiten vom Rentmeistern als Leiter der Rentmeisterei.
- 2.Bedeutung
- Der Schreiber eines stästischen Magistrats führte ein Protokoll über die von dem Stadtrat verhandelten Geschäfte, in welchem in Kurzfassung die judicialia und extrajudicialia verzeichnet wurden. Überwacht und aufbewahrt in der Stadt wurden diese vom Stadtsekretär als Leiter der Verwaltung.[1]
Beispiel
- Haus Ostendorf, Hausprotokollbuch: Anno 1611 ahm 14.7bris Evert Claues ahn der Mühlen in Ungnad des Herrn hieselbst, wg. das er mutwillichweise seinen Dienst nit prästiert, gerathen und deßweg Abtrag gemacht, auch darauf alle hernacher schuldige Dienste zu leisten angelobt, dafür Bürge der Bae ahn der Mühlen, Aleff Rüter und Hen. der Wilde, Hardick daselbst.[2]
Veröffentlichung
- Die Stadt- und Ratsprotokolle des Halterner Stadtsekretärs Johannes Schierle von 1637 bis 1659 , Hrsg. Gerhard Schmitt (2004)
Fußnoten
- ↑ Bruns, Alfred: Die Amtssprache (1915)
- ↑ Quelle: Vereinigten Westfälischen Adelsarchive e. V, Ostendorf (Lem.O), Findbuch, Hausprotokollbuch
Kategorien: Amtssprache im Fürstbistum Münster | Rechtsbegriff