Frenckel
Johanna Dorothea Frenckel
Erbvergleich mit ihrem Sohn Johann Christoph Kirsten
Stadtgerichte Leisnig Band 11, Seite 383b, Nr. [1711] 53
13.08.1711. Johanna Dorothea, Johann Kirstens nachgelassene Witwe, itzo verehelichte
Frenckelin allhier zu Leisnig, will sich mit dem Vormund (Matthes Heilmann) ihres einzigen
noch lebenden Sohnes Johann Christoph Kirsten wegen des Vaterteils vergleichen. Dazu
haben sich Martin Gaudlitz und Friedrich Kirsten als Beistände erboten.
Dabei haben sich Irrungen ergeben, »so daß weil sich einige Differentien und Schwierigkeiten ereignen wollen, die Mutter nach ihrem Einbringen derer 600 Thaler Zugeriffen
(?), auch zu dem Ende bey Hofe, daß E.E. Rath ihr zu erwehnten Einbringen und andern
ihren meuller, so sie zum defuncto (Defunctus, der Tote) gebracht aus der Verlaßenschaft vorhelffen solle, aller demüthigst zu suppliciren geniesachet worden. (Der) Gestalt dann auch
Ihre königliche Majestät und Churfürstl. Durchlaucht zu Sachsen, der Auflage an den Rath
am 1. May 1710 rescribiret, gebührende Verfügung zu thun, die Sache nach Möglichkeit zu
beschleunigen und dabey keine unnöthige Verzögerung und Weitläufigkeit zu gestatten.
Wie nun hierauf des Unmündigen Vormund Rechnung und eidliche Spezification von der
Relicta gefordert, diese auch beyde ediret und die letztere vermittelst Eydes bekräfftiget, so
dann beyderseits darüber rechtlich verfahren auch darauf ein Urtheil erhalten, worinnen auf
Beweiß und Gegenbeweiß erkannt worden, was dasjene die Relicta ad Acta übergeben. Alß
hat Gegentheil (die Gegenseite) sich daraus informiret, und die flugs von Anfange diesseits
vorgeschlagene Güte befunden(en) Umbstände noch bey sich … finden laßen, zu dem Ende
beyde Theile sich acto zusammen gesetzet die ganze Masoane (?) überschlagen, und so dann
folgender Gestalt, weil es Mutter und Kind betrifft, sich mit einander obgedachten Vatertheils
halber gütlich verglichen, nehmlich:
Der Sohn bekommt 500 fl zum Vaterteil, zu bezahlen, wenn er sich verheiratet oder ein
Handwerk ausübt. Außerdem soll ihn die Mutter bis zu seinem 16. Lebensjahr erziehen und
unterhalten und ihm das Kürschnerhandwerk erlernen lassen. Auch übernimmt die Mutter
alle Passiv- und Activ-Schulden, die während ihrer Ehe mit Johann Kirsten angefallen sind.
Jedoch wenn sich unverhofften Falß großväterliche oder vorherige Schulden finden würden,
zu seinem Theil mit denen Melchior Kirstenische Erben, dafür stehen solle, welches alles des
unmündigen Johann Christoph Kirsten Vormund, Matthes Heilmann acestiret, bewilliget und
mit dieser Handlung und Vergleichung Tutorio noie derer außenstehenden Schulden der
Mutter alle sein Recht und Anspruch in optima juvis forma cediret.
Sollte die Mutter vorzeitig sterben, muss der Stiefvater, Johann Gottfried Frenkel, deren Verpflichtungen übernehmen. Wenn er sich mit dem Sohn nicht verträgt und derselbe vorzeitig
aus dessen Hause auszuziehen wünscht dann muß der Stiefvater 100 fl bezahlen.
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Vergleiche hierzu auch Melchior Kirstens Inventur und Erbteilung vom 18.12.1702 in Stadtgerichte Leisnig
Band 9, Seite 290, [1702], abgedruckt weiter unten. Dort findet sich auch die Stammfolge. Dgl. Frauen Annen,
Melchior Kirstens Wittwen letzter Wille in Stadtgerichte Leisnig Band 12, Nr. vom 10.07.1629
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